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Minijob

Minijobs als Pflegehelfer: Der große Überblick

Lerne die Perspektiven und Möglichkeiten von Pflegehelfern in Minijobs kennen

Auf dieser Seite findest du alle wichtigen Infos zum Minijob als Pflegehelfer – von den Aufgaben bis zu den Perspektiven und den Voraussetzungen.

  • Flexible Arbeitszeiten: Ideal für Berufstätige, Studierende oder Wiedereinsteiger.
  • Guter Nebenverdienst: Steuerfreies Einkommen bis zur Minijob-Grenze möglich.
  • Praxiserfahrung sammeln: Einstieg in den Pflegebereich auch ohne Ausbildung möglich.
  • Weiterbildungsmöglichkeiten: Chance auf langfristige Beschäftigung oder eine Pflegeausbildung.
  • Sinnvolle Tätigkeit: Direkte Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen und wertvolle soziale Arbeit.
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Was macht ein Pflegehelfer in einem Minijob?

Ein Pflegehelfer im Minijob übernimmt unterstützende Tätigkeiten in der Pflege und Betreuung von Patienten oder Bewohnern in Altenheimen, Krankenhäusern oder ambulanten Pflegediensten. Zu den Hauptaufgaben gehören die Hilfe bei der Körperpflege, die Unterstützung bei der Mobilisation sowie die Begleitung bei alltäglichen Aktivitäten. Zudem helfen Pflegehelfer bei der Nahrungsaufnahme, übernehmen leichte hauswirtschaftliche Tätigkeiten und sorgen für das Wohlbefinden der Patienten. Je nach Einrichtung kann auch die Beobachtung des Gesundheitszustands oder die Dokumentation von Pflegeprozessen dazugehören. Minijobber arbeiten oft in flexiblen Schichten, beispielsweise am Wochenende oder abends, um das hauptberufliche Pflegepersonal zu entlasten.

Wie viel verdient ein Pflegehelfer im Minijob?

Das Gehalt eines Pflegehelfers im Minijob hängt von der Einrichtung, der Region und der individuellen Qualifikation ab. Der Stundenlohn liegt in der Regel zwischen 13 und 16 Euro, kann aber je nach Arbeitgeber variieren. Da die Minijob-Grenze ab 2024 bei 538 Euro im Monat liegt, dürfen Pflegehelfer monatlich bis zu dieser Summe verdienen, ohne Sozialabgaben zahlen zu müssen. Wer mehr arbeitet, kann in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wechseln oder einen Midijob mit höheren Verdienstmöglichkeiten in Betracht ziehen.

Benötige ich spezielle Qualifikationen für den Minijob als Pflegehelfer?

Für einen Minijob als Pflegehelfer sind nicht immer spezielle Qualifikationen erforderlich. Viele Einrichtungen stellen auch Quereinsteiger ohne Vorerfahrung ein und bieten eine interne Einarbeitung an. Allerdings sind Grundkenntnisse in der Pflege oder eine abgeschlossene Ausbildung als Pflegehelfer von Vorteil und können die Chancen auf eine Anstellung erhöhen. Einige Arbeitgeber verlangen eine kurze Schulung oder einen Pflegebasiskurs, besonders wenn medizinische Tätigkeiten wie das Messen von Vitalzeichen übernommen werden sollen. Wichtiger als formale Qualifikationen sind jedoch soziale Kompetenzen, Empathie und die Fähigkeit, hilfsbedürftige Menschen respektvoll zu betreuen.

Kann ich einen Pflegehelfer-Minijob neben meiner Haupttätigkeit machen?

Ja, ein Minijob als Pflegehelfer kann neben einer Haupttätigkeit ausgeübt werden, solange die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Nach dem Arbeitszeitgesetz darf die gesamte Arbeitszeit, also Hauptjob und Nebenjob zusammen, 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten. In Ausnahmefällen sind kurzfristig bis zu 60 Stunden wöchentlich erlaubt, sofern innerhalb von sechs Monaten ein Ausgleich erfolgt. Zudem sollte geprüft werden, ob der Hauptarbeitgeber einer Nebentätigkeit zustimmen muss. Manche Arbeitsverträge enthalten Klauseln, die eine Genehmigung erforderlich machen, insbesondere wenn der Minijob in der gleichen Branche liegt oder die Arbeitsleistung im Hauptberuf beeinträchtigen könnte. Steuerlich bleibt ein Minijob bis zur 538-Euro-Grenze im Monat abgabenfrei, da der Arbeitgeber die pauschalen Abgaben übernimmt. Verdienste aus einem Minijob werden also nicht mit dem Gehalt aus der Hauptbeschäftigung verrechnet. Wer jedoch mehr als diese Grenze verdient oder mehrere Minijobs hat, bei denen das Gesamteinkommen über 538 Euro liegt, muss Sozialabgaben zahlen.

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Vorteile

Das sind die Vorteile eines Pflegehelfer-Minijobs:

  • Flexible Arbeitszeiten: Ideal für Berufstätige, Studierende oder Wiedereinsteiger.
  • Zusätzlicher Verdienst: Steuerfreies Einkommen bis zur Minijob-Grenze möglich.
  • Einstieg in die Pflegebranche: Möglichkeit, erste Erfahrungen zu sammeln oder sich beruflich umzuorientieren.
  • Hohe Nachfrage: Gute Chancen auf eine Anstellung durch den wachsenden Pflegebedarf.
  • Sinnvolle Tätigkeit: Direkte Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen und wertvolle soziale Arbeit.

Rechtliche Hinweise

Diese rechtlichen Hinweise bei Pflegehelfer-Minijobs gibt es:

  • Arbeitszeitbegrenzung: Maximal 48 Stunden pro Woche aus Haupt- und Nebenjob zusammen erlaubt.
  • Verdienstgrenze: Der Minijob bleibt bis 538 Euro monatlich steuerfrei.
  • Sozialversicherung: Minijobber sind von Sozialabgaben befreit, haben aber Anspruch auf Unfallversicherung.
  • Genehmigung durch den Arbeitgeber: Bei einem Hauptjob kann eine Zustimmung für den Minijob erforderlich sein.
  • Mehrere Minijobs: Bei mehreren Minijobs zusammen über 538 Euro werden Abgaben fällig.
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Entwicklung

Perspektiven und Arbeitsmarkt für Pflegehelfer:

Der Arbeitsmarkt für Pflegehelfer ist äußerst stabil und bietet gute Zukunftsperspektiven, da der Bedarf an qualifiziertem Pflegepersonal stetig wächst. Durch die alternde Gesellschaft und den steigenden Pflegebedarf werden in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ambulanten Diensten kontinuierlich neue Fachkräfte gesucht.

Pflegehelfer haben die Möglichkeit, sich durch Weiterbildungen oder Zusatzqualifikationen weiterzuentwickeln, etwa in Bereichen wie Demenzbetreuung, Palliativpflege oder Wundversorgung. Auch eine Weiterqualifizierung zur Pflegefachkraft durch eine Ausbildung ist möglich, wodurch sich die Karriere- und Gehaltsaussichten verbessern.

Insgesamt bietet der Pflegebereich sichere Beschäftigungsmöglichkeiten, flexible Arbeitsmodelle und vielfältige Entwicklungschancen – sowohl für Berufseinsteiger als auch für Quereinsteiger.

Allgemeine Fragen zum Minijob von Pflegehelfern

Hier findest du einige gängige Fragen rund um den Minijob eines Pflegehelfers.

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