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Der Tarifvertrag / Tarif von Pflegefachkräften: Der große Überblick

Auf dieser Seite findest du alle Informationen zum Tarifvertrag für Pflegefachkräften – von den aktuellen Gehaltstabellen und Einstiegsgehältern bis hin zu möglichen Gehaltssteigerungen durch Berufserfahrung, Fortbildungen und Höhergruppierungen.

  • Der Tarifvertrag legt transparente Gehaltsstufen fest, die sich nach Berufserfahrung und Tätigkeitsbereichen richten. Ab 2025 beträgt das monatliche Bruttogehalt beispielsweise zwischen 2.803,95 € und 4.718,94 €.
  • Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit (50 %), Samstagsarbeit (25 %), Sonn- und Feiertagsarbeit (bis zu 100 %) sind festgelegt.
  • Pflegefachkräfte mit Tarifbindung profitieren von zusätzlichen Leistungen wie Weihnachtsgeld (Jahressonderzahlung) und einer betrieblichen Altersvorsorge.
  • Anerkannte Fortbildungen (z. B. Hygienemanagement, Notfallmedizin) führen zu höheren Tätigkeitsgruppen und besseren Gehältern.
  • Klar geregelte Arbeitszeiten und Urlaubsanspruch bieten finanzielle und berufliche Sicherheit für Pflegefachkräfte in tarifgebundenen Einrichtungen.
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Was ist der Tarifvertrag für Pflegefachkräfte?

Der Tarifvertrag für Pflegefachkräfte wird zwischen relevanten Tarifpartnern ausgehandelt und legt wesentliche Arbeitsbedingungen fest. Dazu gehören Gehälter, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Sonderleistungen wie Weihnachtsgeld und Zuschläge für Überstunden, Nacht- oder Feiertagsarbeit. Gehälter sind klar nach Berufserfahrung und Tätigkeitsbereichen gestaffelt, was Pflegefachkräften mit zunehmender Erfahrung oder zusätzlichen Qualifikationen höhere Entgeltgruppen und damit bessere Gehälter ermöglicht. Außerdem werden Mindeststandards für Urlaubstage und Arbeitszeiten geregelt, um faire und transparente Bedingungen zu schaffen. Der Tarifvertrag bietet sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern Sicherheit und Planbarkeit, ist jedoch nicht für alle Pflegeeinrichtungen verpflichtend. Einrichtungen ohne Tarifbindung können ihre Arbeitsbedingungen individuell gestalten.

Wie hoch ist das Gehalt nach Tarifvertrag für Pflegefachkräfte?

Das Gehalt von Pflegefachkräften hängt von verschiedenen Faktoren ab, die die Einkommensspanne erheblich beeinflussen können. Berufserfahrung spielt eine zentrale Rolle: Einsteiger verdienen meist weniger, während erfahrene Fachkräfte mit Zusatzqualifikationen deutlich höhere Gehälter erzielen. Auch die Art der Anstellung hat einen großen Einfluss. In tarifgebundenen Einrichtungen wie Kliniken oder Pflegeheimen liegt das Gehalt oft über dem Durchschnitt. Die geografische Lage beeinflusst ebenfalls den Verdienst: In wirtschaftlich starken Regionen wie Bayern oder Baden-Württemberg sind die Gehälter in der Regel höher als in strukturschwächeren Gebieten. Einrichtungsgröße und -typ wirken sich ebenso aus: Große Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zahlen in der Regel besser als kleinere Arbeitgeber. Zusätzliche Leistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder Zuschläge für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit erhöhen das Einkommen spürbar. Spezialisierungen, etwa in der Intensivpflege, im Hygienemanagement oder in der Notfallmedizin, können das Gehalt weiter steigern. Insgesamt ergibt sich das Gehalt von Pflegefachkräften aus einem Zusammenspiel von Berufserfahrung, Qualifikationen, Arbeitsort und Arbeitgebertyp, wobei Fort- und Weiterbildungen entscheidende Faktoren für eine bessere Bezahlung sind.

Hier ist eine Tabelle mit den aktuellen Tarifverträgen für Pflegefachkräfte ab 2024

Der Tarifvertrag für Pflegefachkräfte (TVöD-P) regelt Gehälter und Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst und bietet transparente Standards. Ab 2025 liegt das Einstiegsgehalt für Pflegefachkräfte bei 3.304,69 Euro brutto monatlich, für Pflegehelfer bei 2.820,44 Euro. Eine fixe Gehaltserhöhung von 200 Euro sowie 5,5 % wurde beschlossen. Mit wachsender Erfahrung und Zusatzqualifikationen wie Hygienemanagement können Gehälter auf über 4.000 Euro brutto monatlich steigen. Zusatzleistungen wie ein 13. Monatsgehalt, Weihnachtsgeld und Zuschläge für Nacht- und Feiertagsarbeit erhöhen das Einkommen. Im öffentlichen Dienst verdienen Pflegefachkräfte durchschnittlich 43.500 Euro jährlich, deutlich mehr als in anderen Branchen wie Gesundheit (39.000 Euro) oder Gastronomie (28.800 Euro). Regionale Unterschiede und Unternehmensgrößen beeinflussen das Gehalt: Im Saarland sind Spitzengehälter von 45.500 Euro möglich, während kleinere Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern etwa 34.500 € zahlen. Der Tarifvertrag garantiert faire Arbeitsbedingungen, regelmäßige Anpassungen und honoriert Erfahrung sowie Qualifikationen.

Aktuelle Gehaltstabelle für Pflegefachkräfte stand 2024 (Tarifvertrag):

Pflegefachkraft_Tabelle_Tarifvertrag_2024
Pflegefachkraft_Tabelle_Tarifvertrag_2024

Gibt es Zuschläge oder Sonderregelungen im Plegefachkraft-Tarifvertrag?

Der Tarifvertrag für Pflegefachkräfte enthält spezielle Regelungen, die finanzielle Vorteile und faire Arbeitsbedingungen garantieren. Zuschläge werden für Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit gewährt, um die zusätzliche Belastung zu honorieren und die Motivation zu fördern. Zusätzlich zu den Grundgehältern profitieren Pflegefachkräfte in tarifgebundenen Einrichtungen von Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld (Jahressonderzahlung) und oft auch Urlaubsgeld, die das jährliche Einkommen erheblich erhöhen. Die Höhe dieser Zahlungen ist tariflich festgelegt und steigt häufig mit der Betriebszugehörigkeit oder Berufserfahrung. Ein weiterer Vorteil sind klar geregelte Arbeitszeiten sowie ein über dem gesetzlichen Minimum liegender Urlaubsanspruch. Zudem werden Überstunden durch Freizeitausgleich oder zusätzliche Vergütung abgegolten. Für spezialisierte Tätigkeiten, etwa in der Intensivpflege oder im Hygienemanagement, können zusätzliche finanzielle Anreize bestehen. Mit diesen Regelungen bietet der Tarifvertrag Pflegefachkräften finanzielle Stabilität, planbare Gehaltssteigerungen und eine wertschätzende Arbeitsumgebung in tarifgebundenen Einrichtungen.

Gilt der Tarifvertrag auch für private Pflegeeinrichtungen?

Der Tarifvertrag für Pflegefachkräfte (TVöD-P) gilt nicht automatisch für alle Pflegeeinrichtungen. Er findet nur Anwendung, wenn der Arbeitgeber Mitglied einer tarifschließenden Organisation ist oder sich freiwillig zur Anwendung verpflichtet. In der Praxis bedeutet dies, dass private Einrichtungen Gehalts- und Arbeitsbedingungen individuell regeln können. Viele private Arbeitgeber orientieren sich dennoch am Tarifvertrag, um wettbewerbsfähig zu bleiben und qualifizierte Pflegekräfte zu gewinnen. Dazu zählen Regelungen zu Gehalt, Urlaubsansprüchen und Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld. In nicht-tarifgebundenen Einrichtungen kann es jedoch auch zu Abweichungen nach unten kommen, besonders bei kleineren Arbeitgebern. Pflegekräfte sollten bereits im Bewerbungsgespräch klären, ob der Tarifvertrag gilt. In Einrichtungen ohne Tarifbindung können individuelle Vereinbarungen zu Gehalt, Arbeitszeit und Zusatzleistungen ausgehandelt werden. Dennoch bieten tarifgebundene Einrichtungen oft mehr Sicherheit, klare Gehaltsstrukturen und planbare Gehaltsentwicklungen im Vergleich zu individuell geregelten Arbeitsverhältnissen.

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Öffentlicher Dienst

Tarifverträge für Pflegefachkräfte im Bereich des öffentlichen Dienstes:

  • Gehalt: Klare Regelung der Gehälter nach Berufsjahren und Tätigkeitsgruppen, z. B. von 2.820,44 € bis 6.552,17 € brutto (ab 2025).
  • Stufensteigerung: Automatische Gehaltssteigerung durch Berufsjahresstufen (1-4, 5-8, etc.).
  • Zuschläge: Zusatzvergütungen für Überstunden, Nachtarbeit, Feiertags- und Wochenendarbeit (bis zu 100 %).
  • Sonderzahlungen: Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld.
  • Arbeitszeit: Klare Regelung der wöchentlichen Arbeitszeit (meist 38,5 Stunden).
  • Fortbildung: Anerkennung von Fortbildungen für Höhergruppierungen in Tätigkeitsgruppen II bis VI.
  • Betriebliche Altersvorsorge: Anspruch auf zusätzliche betriebliche Altersversorgung.

Private Arztpraxen

Tarifverträge für Pflegefachkräfte bei privaten Pflegeinrichtungen:

  • Freiwillige Anwendung: Der Tarifvertrag gilt nur, wenn die private Einrichtung tarifgebunden ist oder sich freiwillig zur Anwendung verpflichtet
  • Individuelle Gehälter: Gehälter werden direkt zwischen Pflegefachkraft und Arbeitgeber verhandelt.
  • Orientierung an Tarifverträgen Viele private Pflegeeinrichtungen orientieren sich an tariflichen Vorgaben, um wettbewerbsfähig zu bleiben und qualifiziertes Personal zu gewinnen.
  • Zuschläge: Zuschläge für Überstunden und Feiertagsarbeit sind Verhandlungssache und nicht garantiert.
  • Sonderzahlungen: Weihnachts- und Urlaubsgeld werden oft nur freiwillig gewährt.
  • Arbeitsbedingungen: Arbeitszeit und Urlaubstage können individuell festgelegt werden.
  • Fortbildungsanreize: Es gibt keine verpflichtende Anerkennung von Fortbildungen für Gehaltssteigerungen.
MFA
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Unterschiede

Unterschiede zwischen tarifgebundenen und nicht-tarifgebundenen Arbeitgebern:

  • Gehalt: Tarifgebundene Arbeitgeber zahlen nach festgelegten Gehaltstabellen, während nicht-tarifgebundene Arbeitgeber die Gehälter frei verhandeln.
  • Stufensystem: Tarifverträge bieten automatische Gehaltssteigerungen nach Berufsjahren; bei nicht-tarifgebundenen Arbeitgebern gibt es keine festen Regelungen.
  • Zuschläge: Tarifgebundene Arbeitgeber zahlen geregelte Zuschläge (z. B. bis zu 100 % für Feiertagsarbeit). Bei nicht-tarifgebundenen Arbeitgebern sind solche Leistungen freiwillig.
  • Sonderzahlungen: Tarifvertraglich gesicherte Leistungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld sind bei nicht-tarifgebundenen Arbeitgebern individuell verhandelbar.
  • Arbeitszeit: Im Tarifvertrag ist die Arbeitszeit klar geregelt (meist 38,5 Stunden); bei nicht-tarifgebundenen Arbeitgebern kann sie variieren.
  • Fortbildung: Tarifgebundene Arbeitgeber berücksichtigen Fortbildungen für Höhergruppierungen, während dies bei nicht-tarifgebundenen Arbeitgebern nicht garantiert ist.
  • Altersvorsorge: Tarifgebundene Arbeitgeber bieten betriebliche Altersvorsorge; dies ist bei nicht-tarifgebundenen Arbeitgebern optional.

Allgemeine Fragen zum Tarif einer Pflegefachkraft

Hier findest du einige gängige Fragen rund um den Tarif einer Pflegefachkraft.

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