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Gehalt / Verdienst

Die Eingruppierung von Pflegehelfern nach TVöD: Der Überblick

Erfahren Sie alles Wichtige über den Tarifvertrag für Pflegehelfer (TVöD-P). Hier finden Sie Informationen zu Gehältern, Arbeitsbedingungen und Vorteilen des TVöD-P.

  • Einstufung: Pflegehelfer werden meist in die Entgeltgruppen P 5 bis P 7 eingruppiert.
  • Gehaltsentwicklung: Automatische Steigerung in höhere Stufen mit wachsender Berufserfahrung.
  • Zulagen: Zuschläge für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste sind üblich.
  • Tarifbindung: Nicht alle Einrichtungen sind tarifgebunden, private Träger nutzen oft eigene Vergütungsmodelle.
  • Transparenz: Der TVöD bietet eine klare und faire Gehaltsstruktur für Pflegehelfer.
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Wie viel verdienen Pflegehelfer im TVöD?

Das Gehalt von Pflegehelfern im TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) wird anhand der Entgeltgruppen und Stufen festgelegt. Die Einstufung erfolgt je nach Berufserfahrung und Qualifikation. Pflegehelfer werden häufig in den Entgeltgruppen P 5 bis P 7 eingruppiert, wobei sich das Gehalt je nach Stufe steigert. Zu Beginn der Karriere als Pflegehelfer liegt das Bruttogehalt in der Entgeltgruppe P 5 bei etwa 2.700 bis 2.900 Euro monatlich. Mit mehr Berufserfahrung und einer höheren Stufe kann das Gehalt auf rund 3.200 bis 3.500 Euro oder mehr steigen. In den höheren Entgeltgruppen P 6 und P 7 sind noch höhere Gehaltszahlen möglich, vor allem, wenn man auf lange Sicht in der Pflege arbeitet und entsprechende Berufserfahrung sammelt. Zusätzlich zu den Grundgehältern können Pflegehelfer verschiedene Zuschläge erhalten. Dazu zählen zum Beispiel Nachtarbeit-, Wochenend- und Feiertagszuschläge, die das monatliche Einkommen erheblich erhöhen können. Diese Zuschläge variieren je nach Arbeitszeit und der Einrichtung, in der man beschäftigt ist. Das TVöD sorgt für eine transparente und faire Gehaltsstruktur, die eine gute Einkommensentwicklung durch tarifliche Regelungen ermöglicht. In tarifgebundenen Einrichtungen wie staatlichen Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen sind die Gehälter klar geregelt, sodass Pflegehelfer von einer sicheren und planbaren Einkommensstruktur profitieren können.

Wer wird vom Tarifvertrag TVöD-P abgedeckt?

Der Tarifvertrag TVöD-P (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Pflege) regelt die Arbeitsbedingungen, das Gehalt und die Arbeitszeit für Beschäftigte im Pflegebereich innerhalb von Einrichtungen des öffentlichen Sektors. Dieser Tarifvertrag betrifft eine Vielzahl von Berufsgruppen, die in der Pflege tätig sind. Dazu gehören Pflegehelfer, die in öffentlichen Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ambulanten Diensten arbeiten. Auch Gesundheits- und Krankenpfleger sowie Altenpfleger fallen unter diesen Tarifvertrag, da sie in der täglichen Pflege von Patienten und Bewohnern arbeiten. Darüber hinaus umfasst der TVöD-P auch therapeutische Berufe wie Physiotherapeuten und Ergotherapeuten, die ebenfalls pflegerische Aufgaben unterstützen und in öffentlichen Einrichtungen tätig sind. Ein weiterer Bereich, der durch den Tarifvertrag abgedeckt wird, sind Fachkräfte, die in psychiatrischen Kliniken und Einrichtungen arbeiten. Diese Pflegekräfte und Fachkräfte erhalten ebenfalls die Vorteile des TVöD-P. Darüber hinaus betrifft der Tarifvertrag auch Verwaltungsangestellte, die unterstützende Funktionen im Pflegebereich ausüben, wie zum Beispiel in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen des öffentlichen Sektors. Der TVöD-P sorgt für eine einheitliche Regelung der Arbeitsbedingungen und garantiert den Beschäftigten im Pflegebereich faire Löhne, geregelte Arbeitszeiten und angemessene Arbeitsbedingungen. Somit bietet der Tarifvertrag den Beschäftigten im öffentlichen Sektor eine wichtige Absicherung in ihren Arbeitsverhältnissen und stellt sicher, dass die verschiedenen Pflegeberufe unter einheitlichen Bedingungen arbeiten können.

Hier ist eine Tabelle mit den offiziellen Tarifverträgen von Pflegehelfern:

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Bereich Pflege (TVöD-P) legt die Gehälter für Pflegehelfer in verschiedenen Entgeltgruppen und Stufen fest. Die Gehaltshöhe variiert je nach Berufserfahrung und Qualifikation, was durch das System der Entgeltgruppen und Stufen abgebildet wird. In der Tabelle oben sehen Sie die Entgeltgruppen von P 5 bis P 16, jeweils aufgeteilt in sechs Stufen, die je nach Dauer der Berufserfahrung und der Leistungsbeurteilung steigen können. Die Entgeltgruppen reichen von P 5, welches die niedrigste Einstiegsstufe darstellt, bis zu P 16, der höchsten Entgeltgruppe. Die Stufen innerhalb jeder Entgeltgruppe spiegeln die Erfahrung und Weiterentwicklung eines Pflegehelfers wider. Während der ersten Stufen wird in der Regel ein niedrigeres Gehalt gezahlt, das sich mit den Jahren der Berufserfahrung und der fortschreitenden Qualifikation steigert. Die Werte in der Tabelle geben an, wie sich das Gehalt je nach Stufe innerhalb der jeweiligen Entgeltgruppe verändert. Die Gehälter reichen dabei von rund 2.700 Euro im Monat für die niedrigsten Stufen in Entgeltgruppe P 5 bis zu über 6.500 Euro für die höheren Stufen in Entgeltgruppe P 16. Es ist zu beachten, dass die tatsächliche Eingruppierung von verschiedenen Faktoren wie den spezifischen Tätigkeiten und der regionalen Lage abhängt. In großen Einrichtungen oder öffentlichen Institutionen wird der Tarifvertrag angewendet, der eine gerechte und transparente Bezahlung sicherstellt.

Übersicht des TVöD von Pflegehelfern (Stand 2024):

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Wie wird das Gehalt im TVöD-P festgelegt?

Im TVöD-P (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Bereich Pflege) wird das Gehalt von Pflegehelfern anhand der Entgeltgruppen und Stufen festgelegt. Es gibt insgesamt 16 Entgeltgruppen, wobei Pflegehelfer in der Regel in den Gruppen P 5 bis P 16 eingestuft werden. Die Einstufung in eine bestimmte Entgeltgruppe erfolgt je nach den Anforderungen der Position und der damit verbundenen Aufgaben. Innerhalb jeder Entgeltgruppe gibt es sechs Stufen, die die Berufserfahrung und die erworbenen Qualifikationen widerspiegeln. Zu Beginn einer Tätigkeit als Pflegehelfer startet man in der ersten Stufe der entsprechenden Entgeltgruppe. Im Laufe der Zeit und mit zunehmender Erfahrung steigt man in höhere Stufen auf, was zu einer Gehaltserhöhung führt. Dabei können auch verschiedene Zulagen, wie zum Beispiel für Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsarbeit, das Gehalt zusätzlich aufstocken. Die Entgelte in den einzelnen Stufen sind unterschiedlich und werden durch regelmäßige Tarifverhandlungen zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgebern angepasst. Darüber hinaus können auch Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld sowie eine betriebliche Altersvorsorge Bestandteil des Gesamtgehalts sein. So sorgt der Tarifvertrag dafür, dass Pflegehelfer für ihre Arbeit eine gerechte Vergütung erhalten und von regelmäßigen Gehaltserhöhungen profitieren.

Gibt es eine Möglichkeit zur Weiterentwicklung im TVöD-P?

Ja, im TVöD-P gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Weiterentwicklung und Karriereförderung. Eine berufliche Weiterentwicklung kann durch das Erlangen zusätzlicher Qualifikationen, Weiterbildungen oder durch langjährige Berufserfahrung erfolgen. Im Rahmen des TVöD-P gibt es eine klare Struktur von Entgeltgruppen und Stufen, die auf den beruflichen Werdegang abgestimmt sind. Mit zunehmender Erfahrung und zusätzlichen Qualifikationen können Pflegehelfer in eine höhere Entgeltgruppe oder in eine höhere Stufe innerhalb ihrer Entgeltgruppe aufsteigen. Zusätzlich können Pflegehelfer durch gezielte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, wie z. B. spezialisierte Schulungen in bestimmten Bereichen der Pflege, die Möglichkeit erhalten, in verantwortungsvollere Positionen aufzusteigen. Dies kann beispielsweise eine Position als stellvertretende Leitung, Fachkraft oder sogar die Möglichkeit zur Leitung eines Teams oder einer Einrichtung umfassen. Auch durch den Wechsel in andere Aufgabenbereiche, wie etwa die Intensivpflege oder die Betreuung von speziellen Patientengruppen, können Pflegehelfer ihre Fähigkeiten erweitern und somit ihr Gehalt und ihre Karrierechancen verbessern. Zusammengefasst bietet der TVöD-P durch klare Regelungen zur Gehaltsstruktur und beruflichen Weiterentwicklung eine gute Grundlage, um sich langfristig weiterzubilden und die eigene Karriere im Pflegebereich voranzutreiben.

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Gehalt nach Bundesland

Tarifverträge für Pflegehelfer im Bereich des öffentlichen Dienstes:

  • TVöD-P: Regelt Gehalt und Arbeitsbedingungen von Pflegehelfern im öffentlichen Dienst.
  • Entgeltgruppen: Pflegehelfer werden je nach Qualifikation und Erfahrung in Entgeltgruppen eingeteilt.
  • Stufen: Das Gehalt steigt mit der Berufserfahrung durch verschiedene Stufen.
  • Arbeitszeiten und Überstunden: Regelt Arbeitszeiten, Pausen und Überstundenvergütung.
  • Urlaubsanspruch: Festgelegte Anzahl an Urlaubstagen gemäß Tarifvertrag.
  • Zusatzleistungen: Weihnachtsgeld, Altersvorsorge und Sonderzahlungen sind enthalten.
  • Weiterbildung: Fördert berufliche Weiterbildung und Karriereentwicklung.
  • Gleichbehandlung: Sicherstellung der Gleichbehandlung aller Mitarbeiter im öffentlichen Dienst.

Gehalt nach Unternehmensgröße

Tarifverträge für Pflegehelfer bei privaten Pflegeeinrichtungen:

  • Unterschied zu öffentlichen Einrichtungen: Private Einrichtungen haben oft eigene Tarifverträge oder orientieren sich an Branchenübliche Vereinbarungen.
  • Gehaltsstrukturen: Gehälter können variieren und sind meist weniger standardisiert als im öffentlichen Dienst.
  • Verhandlungsmöglichkeiten: Häufige Verhandlungsspielräume je nach Arbeitgeber, Region und Erfahrung.
  • Zusatzleistungen: Private Pflegeeinrichtungen bieten möglicherweise zusätzliche Leistungen wie Prämien oder betriebliche Altersvorsorge.
  • Arbeitszeiten: Flexible Arbeitszeitmodelle sind in privaten Einrichtungen häufiger anzutreffen.
  • Tarifbindung: Manche private Einrichtungen sind tarifgebunden, andere wiederum nicht.
  • Urlaubsanspruch: In der Regel gelten branchenübliche Urlaubsregelungen, jedoch kann der Umfang je nach Arbeitgeber abweichen.
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Gehalt nach Erfahrung

Unterschiede zwischen tarifgebundenen und nicht-tarifgebundenen Arbeitgebern:

  • Gehalt: Tarifgebundene Arbeitgeber zahlen nach Tarif. Nicht-tarifgebundene haben mehr Flexibilität bei der Gehaltsgestaltung.
  • Arbeitszeiten: Tarifgebundene haben klare Regeln für Arbeitszeiten. Nicht-tarifgebundene können flexibler sein.
  • Urlaub: Tarifgebundene garantieren oft 28-30 Urlaubstage. Bei nicht-tarifgebundenen variiert der Anspruch.
  • Sonderzahlungen: Tarifgebundene zahlen häufig Weihnachts- und Urlaubsgeld. Bei nicht-tarifgebundenen ist dies nicht garantiert.
  • Weiterbildung: Tarifgebundene bieten häufig strukturierte Weiterbildung. Bei nicht-tarifgebundenen gibt es oft weniger Vorgaben.
  • Rechtliche Sicherheit: Tarifgebundene bieten mehr Rechtssicherheit. Nicht-tarifgebundene haben flexiblere, aber unsicherere Regeln.
  • Zusatzleistungen: Tarifgebundene bieten oft Zusatzleistungen wie Betriebsrente. Nicht-tarifgebundene bieten diese meist nicht.

Allgemeine Fragen zu dem Gehalt bzw. dem Tarifvertrag von Pflegehelfern

Hier findest du einige gängige Fragen rund um den Tarifvertrag von Pflegehelfern.

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