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Aufgaben / Tätigkeiten

Die Umschulung von Heilerziehungspflegern

Ein Leitfaden mit allen wichtigen Informationen zu der Umschulung von Heilerziehungspflegern

Erfahre auf dieser Seite alles über die Umschulung von Heilerziehungspflegern. Wichtige Informationen, Voraussetzungen und Tipps rund um die vielseitigen Optionen in der Pflege.

  • Berufliche Perspektiven: Arbeit mit Menschen mit Behinderungen oder besonderen Bedürfnissen.
  • Dauer: In der Regel 2-3 Jahre, abhängig vom Modell.
  • Voraussetzungen: Abgeschlossene Ausbildung im sozialen oder pflegerischen Bereich.
  • Inhalte: Psychologie, Sozialpädagogik, Pflege, rechtliche Grundlagen.
  • Fördermöglichkeiten: Bildungsprämie, Arbeitsamt, Aufstiegs-BAföG.
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Was sind die Voraussetzungen für eine Umschulung zum Heilerziehungspfleger?

Die Umschulung zum Heilerziehungspfleger setzt bestimmte schulische, berufliche und persönliche Voraussetzungen voraus. In der Regel wird ein mittlerer Bildungsabschluss wie der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss benötigt. Alternativ kann auch ein Hauptschulabschluss ausreichen, wenn zusätzlich eine einschlägige Berufsausbildung abgeschlossen wurde. Darüber hinaus ist eine vorherige Ausbildung in einem sozialen, pflegerischen oder erzieherischen Beruf von Vorteil, alternativ kann auch mehrjährige Berufserfahrung im sozialen Bereich anerkannt werden. Neben den formalen Anforderungen spielen persönliche Eigenschaften eine entscheidende Rolle. Wer sich für die Umschulung interessiert, sollte Freude an der Arbeit mit Menschen mit Behinderung mitbringen, über soziale Kompetenzen wie Empathie, Geduld und Teamfähigkeit verfügen sowie psychisch und körperlich belastbar sein. Häufig ist ein Vorpraktikum oder eine bereits bestehende Tätigkeit im sozialen Bereich erforderlich. Zudem verlangen viele Bildungseinrichtungen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis. Finanzielle Unterstützung für die Umschulung kann unter bestimmten Voraussetzungen durch die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder die Deutsche Rentenversicherung erfolgen. Da die genauen Bedingungen je nach Bundesland und Bildungsträger variieren, empfiehlt es sich, sich direkt bei der gewünschten Fachschule oder einer Beratungsstelle über die spezifischen Anforderungen und Fördermöglichkeiten zu informieren.

Wie lange dauert die Umschulung?

Die Dauer der Umschulung zum Heilerziehungspfleger beträgt in der Regel zwei bis drei Jahre, abhängig vom Bundesland und der jeweiligen Bildungseinrichtung. Sie kann in Vollzeit oder Teilzeit absolviert werden. In Vollzeit dauert die Umschulung meist zwei Jahre, während sie in Teilzeit bis zu drei bis vier Jahre in Anspruch nehmen kann. Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen Teil an einer Fachschule für Heilerziehungspflege und einem praktischen Teil, der in sozialen Einrichtungen wie Wohnheimen, Werkstätten für Menschen mit Behinderung oder Förderschulen stattfindet. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie einschlägiger Berufserfahrung oder einer vorherigen Ausbildung im sozialen Bereich, kann eine Verkürzung der Umschulung möglich sein. Es empfiehlt sich, dies direkt mit der jeweiligen Fachschule oder einem zuständigen Beratungsträger abzuklären.

Wie läuft die Umschulung ab?

Die Umschulung zum Heilerziehungspfleger kombiniert theoretische und praktische Ausbildungsanteile und dauert in der Regel zwei bis drei Jahre, je nach Bundesland und Ausbildungsmodell. Der theoretische Unterricht findet an einer Fachschule für Heilerziehungspflege statt. Dort werden grundlegende Kenntnisse in Pädagogik, Psychologie, Pflege, Medizin und rechtlichen Rahmenbedingungen vermittelt. Auch Fächer wie Kommunikation, Fördermethoden und soziale Arbeit sind Teil des Lehrplans. Parallel dazu erfolgt die praktische Ausbildung in sozialen Einrichtungen wie Wohnheimen, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Förderschulen oder ambulanten Diensten. Die Praxisphasen ermöglichen den direkten Kontakt mit betreuten Personen und bieten die Gelegenheit, erlernte theoretische Inhalte in der Praxis anzuwenden. Die Umschulung kann in Vollzeit oder Teilzeit absolviert werden. Während die Vollzeit-Variante meist zwei Jahre dauert, kann die Teilzeit-Variante je nach Modell drei bis vier Jahre in Anspruch nehmen. Am Ende der Umschulung steht eine staatliche Abschlussprüfung, die aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfungsteil besteht. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“ und können in verschiedenen sozialen Einrichtungen arbeiten.

Welches Gehalt verdient man während der Umschulung?

Während der Umschulung zum Heilerziehungspfleger gibt es in der Regel kein festes Gehalt, da es sich meist um eine schulische Ausbildung handelt. Allerdings gibt es verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten, die Umschüler finanziell unterstützen können. Wer die Umschulung im Rahmen einer betrieblichen Ausbildung absolviert, erhält eine Ausbildungsvergütung, die sich nach tariflichen Regelungen richtet. Im öffentlichen Dienst liegt diese je nach Bundesland und Träger im ersten Jahr bei etwa 1.190 bis 1.250 Euro brutto, im zweiten Jahr zwischen 1.250 und 1.300 Euro und im dritten Jahr zwischen 1.350 und 1.400 Euro brutto. Bei einer rein schulischen Umschulung gibt es keine direkte Vergütung, jedoch können verschiedene Förderungen beantragt werden. Dazu gehören der Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, das Aufstiegs-BAföG, finanzielle Unterstützung durch die Rentenversicherung bei beruflicher Neuorientierung aus gesundheitlichen Gründen sowie gegebenenfalls Wohngeld oder andere Sozialleistungen. Da die finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten individuell unterschiedlich sind, empfiehlt es sich, frühzeitig Informationen bei den zuständigen Stellen einzuholen, um die Umschulung finanziell abzusichern.

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Aufgaben

Diese Voraussetzungen sind für die Umschulung erforderlich:

  • Schulabschluss: Mittlerer Bildungsabschluss (z. B. Realschule) oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung
  • Berufliche Erfahrung: Einschlägige Ausbildung oder mehrjährige Erfahrung im sozialen, pflegerischen oder erzieherischen Bereich von Vorteil
  • Persönliche Eignung: Empathie, Geduld, Teamfähigkeit, psychische und körperliche Belastbarkeit
  • Praktische Anforderungen: Oftmals Vorpraktikum oder ehrenamtliche Tätigkeit im sozialen Bereich erforderlich
  • Polizeiliches Führungszeugnis: Erweiterte Führungsprüfung wird häufig verlangt
  • Fördermöglichkeiten: Unterstützung durch Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Rentenversicherung möglich
  • Je nach Bundesland variierend: Zugangsvoraussetzungen können sich regional unterscheiden

Medizinische Versorgung

Das sind die Inhalte der Umschulung:

  • Theoretische Ausbildung: Pädagogik, Psychologie, Sozialrecht, Medizin und Pflegewissenschaften
  • Fördermethoden: Methoden zur Förderung der Selbstständigkeit und Alltagsbewältigung von Menschen mit Behinderung
  • Kommunikation: Kommunikationsstrategien, Umgang mit Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen
  • Erziehungs- und Pflegeansätze: Pflege und Unterstützung in der täglichen Lebensführung, Förderung von Selbstbestimmung und Inklusion
  • Rechtliche Grundlagen: Behindertenrecht, Datenschutz, Rechte von Menschen mit Behinderungen
  • Praktische Ausbildung: Praktische Tätigkeiten in sozialen Einrichtungen, wie Wohnheimen, Werkstätten und Förderschulen
  • Pflege und Unterstützung: Unterstützung bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und medizinischer Versorgung
  • Teamarbeit: Zusammenarbeit mit anderen Fachkräften wie Ärzten, Therapeuten und Sozialarbeitern
  • Erlebnis- und Freizeitgestaltung: Planung und Durchführung von Freizeitaktivitäten für Menschen mit Behinderung
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Tabesablauf

So kann die Umschulung finanziert werden:

  • Bildungsgutschein: Finanzierung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, wenn die Umschulung arbeitsmarktpolitisch notwendig ist
  • Aufstiegs-BAföG: Förderung für Berufstätige zur Finanzierung von Umschulungen in einem sozialversicherungspflichtigen Beruf
  • Rentenversicherung: Finanzierung durch die Deutsche Rentenversicherung bei beruflicher Neuorientierung aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen
  • Wohngeld: Unterstützung für Umschüler, die während der Umschulung keinen Anspruch auf andere Sozialleistungen haben
  • Stipendien oder Förderungen: Einige Bildungseinrichtungen bieten eigene Stipendien oder finanzielle Unterstützung an
  • Darlehen oder Privatkredite: Bei Bedarf kann auch die Aufnahme eines Darlehens oder Kredits zur Finanzierung in Betracht gezogen werden
  • Weiterbildungsprämien: Manche Bundesländer bieten spezielle Prämien oder Zuschüsse zur Unterstützung von Umschulungen in gefragten Berufen an

Allgemeine Fragen zu der Umschulung zum Heilerziehungspfleger

Hier findest du die wichtigsten Fragen und Antworten zu der Umschulung für Heilerziehungspfleger.

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