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Gehalt / Verdienst

Der Tarifvertrag von Heilerziehungspflegern: Der Überblick

Erfahren Sie alles Wichtige über den Tarifvertrag für Heilerziehungspflegern (TVöD-P). Hier finden Sie Informationen zu Gehältern, Arbeitsbedingungen und Vorteilen des TVöD-P.

  • Gehalt: Das Gehalt von Heilerziehungspflegern im TVöD reicht von ca. 2.500 bis 3.500 Euro brutto monatlich, abhängig von der Entgeltgruppe und Erfahrung.
  • Entgeltgruppen: Heilerziehungspfleger fallen meist in die Entgeltgruppen E6 bis E8 im TVöD.
  • Sonderzahlungen: Im TVöD erhalten Heilerziehungspfleger Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Sonderzahlungen.
  • Zulagen: Heilerziehungspfleger erhalten Zuschläge für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit.
  • Urlaub: Im TVöD haben Heilerziehungspfleger Anspruch auf mindestens 30 Tage Urlaub im Jahr.
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Wie viel verdienen Heilerziehungspfleger im TVöD?

Der Tarifvertrag für Gesundheits- und Krankenpfleger (TVöD-P) ist ein speziell für den Pflegebereich geltender Vertrag, der die Arbeitsbedingungen, Rechte und Vergütung der Beschäftigten in öffentlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens regelt. Dieser Tarifvertrag wird für Gesundheits- und Krankenpfleger sowie für Pflegehelfer angewendet und sorgt für transparente Regelungen im Hinblick auf Gehalt, Arbeitszeiten und andere arbeitsrechtliche Aspekte. Ein wesentlicher Bestandteil des TVöD-P sind die Entgeltgruppen, die die Vergütung nach Qualifikation und Berufserfahrung differenzieren. Je nach eingestufter Entgeltgruppe erhalten die Mitarbeiter ihr monatliches Gehalt, das jährlich an die wirtschaftliche Entwicklung und Inflation angepasst wird. Darüber hinaus enthält der Tarifvertrag Regelungen zu Arbeitszeiten, Urlaubsansprüchen, Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld sowie Zuschlägen für Überstunden oder besondere Arbeitsbedingungen. Der TVöD-P trägt auch zur beruflichen Weiterentwicklung bei, indem er Möglichkeiten für Fort- und Weiterbildungen sowie Aufstiegschancen innerhalb des Pflegeberufs bietet. Pflegekräfte können so ihre Karriere im öffentlichen Gesundheitswesen vorantreiben und gleichzeitig von den im Tarifvertrag garantierten fairen Arbeitsbedingungen profitieren. Insgesamt sorgt der TVöD-P dafür, dass die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte im öffentlichen Dienst fair und transparent sind und eine angemessene Entlohnung sowie rechtliche Sicherheit geboten wird.

Wer wird vom Tarifvertrag TVöD-P abgedeckt?

Der Tarifvertrag TVöD-P (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Pflege) regelt die Arbeitsbedingungen und Gehälter für Beschäftigte im Bereich der Pflege und Gesundheitsversorgung im öffentlichen Dienst. Er deckt insbesondere folgende Gruppen ab: 1. Pflegekräfte im öffentlichen Sektor: Dazu gehören unter anderem Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger sowie Heilerziehungspfleger, die in öffentlichen Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und anderen sozialen Einrichtungen des öffentlichen Sektors tätig sind. 2. Beschäftigte in sozialen Einrichtungen: Dieser Tarifvertrag gilt auch für Mitarbeiter von sozialen Einrichtungen, die Pflege und Betreuung anbieten, beispielsweise in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder Seniorenheimen, die unter kommunaler oder staatlicher Trägerschaft stehen. 3. Mitarbeiter in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens: Dazu zählen auch Pflegekräfte, die in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens, wie etwa Gesundheitsämtern oder spezialisierten Pflegeeinrichtungen, arbeiten. 4. Personen im Bereich der ambulanten Pflege: Beschäftigte, die in der ambulanten Pflege von Patienten und Pflegebedürftigen im öffentlichen Sektor tätig sind, fallen ebenfalls unter den TVöD-P. Der Tarifvertrag TVöD-P regelt unter anderem die Vergütung, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld für die betroffenen Berufsgruppen.

Hier ist eine Tabelle mit den offiziellen Tarifverträgen von Heilerziehungspflegern:

Die Tabelle zeigt die Gehälter für Heilerziehungspfleger im öffentlichen Dienst (TVöD-SuE) nach Entgeltgruppen und Stufen. Diese Gehälter variieren je nach Entgeltgruppe, die auf der Verantwortung und den Anforderungen der jeweiligen Position basiert. Die Stufen innerhalb jeder Entgeltgruppe spiegeln die Berufserfahrung und die Dauer der Anstellung wider. Für Heilerziehungspfleger beginnt das Gehalt in der Entgeltgruppe S8a (Stufe 1) bei etwa 3.303,85 € brutto im Monat. Mit steigender Berufserfahrung und entsprechendem Aufstieg in die höheren Stufen (Stufe 6) kann das Gehalt auf bis zu 4.409,39 € steigen. Die Gehälter in höheren Entgeltgruppen, wie beispielsweise S18, beginnen bei 4.458,20 € und steigen mit den Stufen weiter an, sodass in Stufe 6 ein monatliches Gehalt von bis zu 6.576,36 € erreicht werden kann. Diese Gehaltsstruktur gewährleistet eine faire und transparente Vergütung, die sowohl die Verantwortung als auch die Berufserfahrung der Heilerziehungspfleger berücksichtigt. Die regelmäßigen Gehaltserhöhungen in den höheren Stufen bieten zudem Anreize für eine langfristige Karriereentwicklung im öffentlichen Dienst.

Übersicht des TVöD von Heilerziehungspflegern (Stand 2024):

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Wie wird das Gehalt im TVöD-P festgelegt?

Das Gehalt im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder für den Bereich der Pflege (TVöD-P) wird anhand von Entgeltgruppen und Stufen festgelegt. Die Entgeltgruppen sind nach der Komplexität und dem Umfang der Aufgaben unterteilt, die der jeweilige Beruf mit sich bringt. Heilerziehungspfleger, die im öffentlichen Dienst arbeiten, werden nach einer entsprechenden Entgeltgruppe eingestuft. Jede Entgeltgruppe besteht aus mehreren Stufen, die sich nach der Dauer der Berufserfahrung und der langjährigen Tätigkeit richten. Zu Beginn einer Anstellung startet man in der Regel in der ersten Stufe einer Entgeltgruppe. Mit zunehmender Berufserfahrung und je nach Zeit, die in einer bestimmten Stufe verbracht wird, kann man in höhere Stufen aufsteigen, was zu einer Gehaltserhöhung führt. Neben der Entgeltgruppe und den Stufen können auch besondere Zulagen, wie z.B. für Schicht- oder Wochenendarbeit, das Gehalt erhöhen. Weitere Faktoren, die das Gehalt beeinflussen können, sind Tätigkeiten mit besonderen Anforderungen oder Zusatzqualifikationen. Im TVöD-P sind die Gehälter durch regelmäßige Tarifverhandlungen und -anpassungen festgelegt, sodass sie an die Inflation und die Lebenshaltungskosten angepasst werden können.

Gibt es eine Möglichkeit zur Weiterentwicklung im TVöD-P?

Ja, im TVöD-P (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder im Bereich Pflege) gibt es mehrere Möglichkeiten zur Weiterentwicklung. Zunächst wird eine berufliche Weiterbildung gefördert, um die eigenen Qualifikationen zu erweitern, etwa durch Fortbildungen in speziellen Pflegebereichen oder dem Erwerb zusätzlicher Fachkenntnisse. Zudem können Heilerziehungspfleger durch den Aufstieg in höhere Entgeltgruppen und Stufen ihre Karriere vorantreiben. Ein Aufstieg erfolgt häufig nach einer bestimmten Anzahl an Erfahrungsjahren oder dem Abschluss von Weiterbildungsmaßnahmen. Es besteht auch die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen zu spezialisieren, wie zum Beispiel in der Arbeit mit Menschen mit Demenz oder besonderen Bedürfnissen. Diese Spezialisierungen erhöhen sowohl das Fachwissen als auch die Gehaltsmöglichkeiten. Für diejenigen, die eine Führungsposition anstreben, gibt es spezielle Weiterbildungsmöglichkeiten, um sich auf Führungsaufgaben vorzubereiten und in Leitungspositionen wie Teamleiter oder Abteilungsleiter aufzusteigen. Außerdem unterstützt der TVöD-P die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen finanziell, sodass die Arbeitgeber die Kosten für entsprechende Bildungsmaßnahmen tragen können. All diese Möglichkeiten bieten Heilerziehungspflegern im TVöD-P die Chance, ihre berufliche Laufbahn zu gestalten und sich kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Heilerziehungspfleger-schulen

Gehalt nach Bundesland

Tarifverträge für Heilerziehungspfleger im Bereich des öffentlichen Dienstes:

  • TVöD: Regelt Arbeitsbedingungen, Gehalt und Arbeitszeiten von Heilerziehungspflegern im öffentlichen Dienst.
  • TVöD-SuE: Spezifische Regelungen für Heilerziehungspfleger in sozialen Einrichtungen wie Schulen oder sozialen Diensten.
  • Gehalt: Heilerziehungspfleger werden nach Entgeltgruppen (z. B. S 8a) bezahlt, Gehalt steigt mit Erfahrung und Qualifikation.
  • Arbeitszeiten: Die Arbeitszeit wird im TVöD geregelt, mit Optionen für Teilzeit oder Vollzeit.
  • Urlaub: Heilerziehungspfleger haben im TVöD mindestens 30 Tage Urlaub jährlich.
  • Zulagen und Sonderzahlungen: Es gibt Nacht-, Wochenendzuschläge sowie Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld.
  • Weiterbildung: Der Tarifvertrag fördert Weiterbildungen und berufliche Weiterentwicklung.
  • Betriebliche Altersvorsorge: Heilerziehungspfleger im öffentlichen Dienst haben Zugang zu einer betrieblichen Altersvorsorge.

Gehalt nach Unternehmensgröße

Tarifverträge für Heilerziehungspfleger bei privaten Pflegeeinrichtungen:

  • Tarifbindung: Private Pflegeeinrichtungen können freiwillig Tarifverträge abschließen oder an existierende Tarifverträge wie den TVöD oder TV-L anknüpfen.
  • Gehalt: Heilerziehungspfleger in privaten Einrichtungen werden nach spezifischen Tarifverträgen bezahlt, Gehälter variieren je nach Einrichtung und Tarifgruppe.
  • Urlaub: Die Anzahl der Urlaubstage orientiert sich an den tariflichen Regelungen, meist zwischen 28 und 30 Tagen jährlich.
  • Arbeitszeiten: Die Arbeitszeiten richten sich nach den tariflichen Vereinbarungen und bieten oft auch Möglichkeiten für Teilzeitmodelle.
  • Sonderzahlungen: Private Pflegeeinrichtungen gewähren in der Regel keine oder eingeschränkte Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld.
  • Berufliche Weiterentwicklung: Es gibt Weiterbildungsmöglichkeiten, jedoch ist die Förderung von Fort- und Weiterbildungen nicht immer gesetzlich garantiert wie bei öffentlichen Einrichtungen.
  • Zulagen: Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschläge können je nach Tarifvertrag in privaten Einrichtungen gezahlt werden.
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Gehalt nach Erfahrung

Unterschiede zwischen tarifgebundenen und nicht-tarifgebundenen Arbeitgebern:

  • Gehalt: Tarifgebundene Arbeitgeber zahlen nach Tarif. Nicht-tarifgebundene haben mehr Flexibilität bei der Gehaltsgestaltung.
  • Arbeitszeiten: Tarifgebundene haben klare Regeln für Arbeitszeiten. Nicht-tarifgebundene können flexibler sein.
  • Urlaub: Tarifgebundene garantieren oft 28-30 Urlaubstage. Bei nicht-tarifgebundenen variiert der Anspruch.
  • Sonderzahlungen: Tarifgebundene zahlen häufig Weihnachts- und Urlaubsgeld. Bei nicht-tarifgebundenen ist dies nicht garantiert.
  • Weiterbildung: Tarifgebundene bieten häufig strukturierte Weiterbildung. Bei nicht-tarifgebundenen gibt es oft weniger Vorgaben.
  • Rechtliche Sicherheit: Tarifgebundene bieten mehr Rechtssicherheit. Nicht-tarifgebundene haben flexiblere, aber unsicherere Regeln.
  • Zusatzleistungen: Tarifgebundene bieten oft Zusatzleistungen wie Betriebsrente. Nicht-tarifgebundene bieten diese meist nicht.

Allgemeine Fragen zu dem Gehalt bzw. dem Tarifvertrag von Heilerziehungspflegern

Hier findest du einige gängige Fragen rund um den Tarifvertrag von Heilerziehungspflegern.

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