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Gehalt / Verdienst

Der Tarifvertrag von Gesundheits- und Krankenpflegern: Der Überblick

Erfahren Sie alles Wichtige über den Tarifvertrag für Gesundheits- und Krankenpfleger (TVöD-P). Hier finden Sie Informationen zu Gehältern, Arbeitsbedingungen und Vorteilen des TVöD-P.

  • Entgeltgruppen: Das Gehalt wird je nach Berufserfahrung und Qualifikation in verschiedene Entgeltgruppen unterteilt.
  • Faire Arbeitsbedingungen: Der TVöD-P sorgt für geregelte Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Arbeitsbedingungen.
  • Gehaltserhöhungen: Gehälter werden regelmäßig angepasst, um mit der Inflation und den Lebenshaltungskosten Schritt zu halten.
  • Zusatzleistungen: Weihnachtsgeld, Sonderzahlungen und Zuschläge sind im Tarifvertrag enthalten.
  • Berufliche Weiterentwicklung: Der TVöD-P fördert Fort- und Weiterbildungen sowie Aufstiegsmöglichkeiten im Pflegeberuf.
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Was ist der Tarifvertrag für Gesundheits- und Krankenpfleger?

Der Tarifvertrag für Gesundheits- und Krankenpfleger (TVöD-P) ist ein speziell für den Pflegebereich geltender Vertrag, der die Arbeitsbedingungen, Rechte und Vergütung der Beschäftigten in öffentlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens regelt. Dieser Tarifvertrag wird für Gesundheits- und Krankenpfleger sowie für Pflegehelfer angewendet und sorgt für transparente Regelungen im Hinblick auf Gehalt, Arbeitszeiten und andere arbeitsrechtliche Aspekte. Ein wesentlicher Bestandteil des TVöD-P sind die Entgeltgruppen, die die Vergütung nach Qualifikation und Berufserfahrung differenzieren. Je nach eingestufter Entgeltgruppe erhalten die Mitarbeiter ihr monatliches Gehalt, das jährlich an die wirtschaftliche Entwicklung und Inflation angepasst wird. Darüber hinaus enthält der Tarifvertrag Regelungen zu Arbeitszeiten, Urlaubsansprüchen, Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld sowie Zuschlägen für Überstunden oder besondere Arbeitsbedingungen. Der TVöD-P trägt auch zur beruflichen Weiterentwicklung bei, indem er Möglichkeiten für Fort- und Weiterbildungen sowie Aufstiegschancen innerhalb des Pflegeberufs bietet. Pflegekräfte können so ihre Karriere im öffentlichen Gesundheitswesen vorantreiben und gleichzeitig von den im Tarifvertrag garantierten fairen Arbeitsbedingungen profitieren. Insgesamt sorgt der TVöD-P dafür, dass die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte im öffentlichen Dienst fair und transparent sind und eine angemessene Entlohnung sowie rechtliche Sicherheit geboten wird.

Wer wird vom Tarifvertrag TVöD-P abgedeckt?

Der Tarifvertrag TVöD-P (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Bereich der Pflege) gilt für alle Beschäftigten im Pflegebereich, die in öffentlichen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ambulanten Pflegediensten tätig sind. Dazu gehören vor allem Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegehelfer, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, sowie Altenpfleger und weiteres Pflegepersonal. Der TVöD-P sorgt dafür, dass diese Berufsgruppen in öffentlichen Einrichtungen faire Arbeitsbedingungen und eine geregelte Entlohnung erhalten. Auch Pflegekräfte in bestimmten spezialisierten Einrichtungen wie Reha-Kliniken oder in der ambulanten Pflege sind durch den TVöD-P abgedeckt, wenn ihre Arbeitgeber im öffentlichen Dienst tätig sind. Zusätzlich profitieren Auszubildende im Pflegebereich unter bestimmten Voraussetzungen von den Regelungen des TVöD-P, was eine faire Bezahlung während der Ausbildung und geregelte Arbeitsbedingungen sicherstellt.

Hier ist eine Tabelle mit den offiziellen Tarifverträgen von Gesundheits- und Krankenpflegern:

Die TVöD-P Pflege 2024 Entgelttabelle bietet eine detaillierte Übersicht über die Gehälter für Pflegehelfer, Pflegefachkräfte und weiteres Pflegepersonal, das im öffentlichen Dienst tätig ist. Die Tabelle unterteilt sich in verschiedene Entgeltgruppen und Stufen, die auf den beruflichen Erfahrungsstand und die Qualifikation der Mitarbeiter abgestimmt sind. Jede Entgeltgruppe (z. B. P6 bis P16) enthält unterschiedliche Gehaltshöhen für die einzelnen Stufen, die je nach Berufserfahrung und Qualifikation angepasst werden. Für Pflegehelfer beginnt das Gehalt in der Entgeltgruppe P6 bei 2.820,44 € und kann je nach Stufe und Erfahrung bis zu 3.790,39 € steigen. Für qualifizierte Pflegefachkräfte liegen die Gehälter je nach Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe deutlich höher und erreichen in der höchsten Entgeltgruppe P16 bis zu 6.552,17 €. Diese Tabelle sorgt für Transparenz und gibt den Pflegekräften im öffentlichen Dienst eine klare Vorstellung davon, wie sich ihre Gehaltserhöhungen im Laufe ihrer Karriere entwickeln können. Sie bietet eine gerechte Grundlage, die den verschiedenen Anforderungen und Verantwortlichkeiten der Pflegeberufe gerecht wird. Zusätzlich stellt der Tarifvertrag sicher, dass regelmäßige Anpassungen und Erhöhungen vorgenommen werden, um mit der wirtschaftlichen Entwicklung und der Inflation Schritt zu halten. Auf diese Weise werden die Arbeitsbedingungen und Gehälter für Pflegekräfte im öffentlichen Dienst kontinuierlich verbessert und an die aktuellen Standards angepasst.

Übersicht des TVöD von Gesundheits-und Krankenpflegern (Stand 2024):

Gesundheits-und-Krankenpfleger-TVöD
Gesundheits-und-Krankenpfleger-TVöD

Wie wird das Gehalt im TVöD-P festgelegt?

Im TVöD-P (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Bereich der Pflege) wird das Gehalt der Pflegekräfte anhand von Entgeltgruppen und Erfahrungsstufen festgelegt. Die Entgeltgruppen sind Kategorien, die die Qualifikation und Verantwortung des Beschäftigten widerspiegeln. Pflegehelfer beginnen meist in den unteren Entgeltgruppen, während Pflegefachkräfte, die eine abgeschlossene Ausbildung haben, in höheren Gruppen eingestuft werden. Jede Entgeltgruppe hat mehrere Stufen, die auf der Berufserfahrung und der Dauer der Beschäftigung basieren. Das Gehalt steigt mit zunehmender Berufserfahrung und regelmäßigen Tariferhöhungen, die im Tarifvertrag festgelegt sind. Jede Stufe innerhalb einer Entgeltgruppe ist mit einer Gehaltserhöhung verbunden. Pflegekräfte steigen in der Regel nach einer festgelegten Anzahl von Jahren in die nächste Stufe auf, was zu einer Erhöhung des Gehalts führt. Zusätzlich gibt es Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld und Zuschläge für besondere Arbeitszeiten (z. B. Nachtschichten oder Wochenendarbeit), die ebenfalls im Tarifvertrag geregelt sind. Das TVöD-P stellt somit sicher, dass die Bezahlung fair, transparent und regelmäßig angepasst wird, um die Lebenshaltungskosten und die Inflationsrate zu berücksichtigen.

Gibt es eine Möglichkeit zur Weiterentwicklung im TVöD-P?

Der TVöD-P bietet Pflegekräften zahlreiche Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung. Durch Fort- und Weiterbildungen oder zusätzliche Qualifikationen können Pflegekräfte in höhere Entgeltgruppen und Stufen aufsteigen, was zu einer besseren Vergütung führt. Besonders spezialisierte Pflegebereiche wie Intensivpflege oder Palliativpflege ermöglichen eine höhere Einstufung und entsprechende Gehaltserhöhung. Zudem fördert der Tarifvertrag den Aufstieg in Führungspositionen, etwa als Stationsleitung, und unterstützt die Zusatzqualifikation durch ein Pflegestudium, das neue berufliche Perspektiven eröffnet. Der TVöD-P sorgt so für gerechte Entlohnung und klare Karrierewege im Pflegeberuf.

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Gehalt nach Bundesland

Tarifverträge für Gesundheits- und Krankenpfleger im Bereich des öffentlichen Dienstes:

  • TVöD-P: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Pflegebereich, der Arbeitsbedingungen und Vergütung für Gesundheits- und Krankenpfleger regelt.
  • Entgeltgruppen: Gehälter werden in Entgeltgruppen eingeteilt, die nach Qualifikation und Berufserfahrung differenziert sind.
  • Stufen: Innerhalb jeder Entgeltgruppe gibt es Stufen, die mit zunehmender Berufserfahrung das Gehalt erhöhen.
  • Tarifliche Gehaltserhöhungen: Regelmäßige Gehaltserhöhungen, die an Inflation und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst werden.
  • Zusatzleistungen: Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Zuschläge für Überstunden und andere Sonderzahlungen sind im Vertrag enthalten.
  • Arbeitszeitregelungen: Der Tarifvertrag regelt Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und arbeitsrechtliche Aspekte wie den Kündigungsschutz.
  • Fortbildungsmöglichkeiten: Förderung von Fort- und Weiterbildungen, die auch zu Aufstiegsmöglichkeiten im Beruf führen können.
  • Bessere Arbeitsbedingungen: Sicherstellung fairer Arbeitsbedingungen, geregelter Arbeitszeiten und Schutzmaßnahmen für Pflegekräfte.
  • Gleichstellung: Gewährleistung der Gleichstellung und des Schutzes von Rechten für alle Pflegekräfte im öffentlichen Dienst.

Gehalt nach Unternehmensgröße

Tarifverträge für Gesundheits- und Krankenpfleger bei privaten Pflegeeinrichtungen:

  • TVöD-P: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Pflegebereich, der Arbeitsbedingungen und Vergütung für Gesundheits- und Krankenpfleger regelt.
  • Entgeltgruppen: Gehälter werden in Entgeltgruppen eingeteilt, die nach Qualifikation und Berufserfahrung differenziert sind.
  • Stufen: Innerhalb jeder Entgeltgruppe gibt es Stufen, die mit zunehmender Berufserfahrung das Gehalt erhöhen.
  • Tarifliche Gehaltserhöhungen: Regelmäßige Gehaltserhöhungen, die an Inflation und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst werden.
  • Zusatzleistungen: Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Zuschläge für Überstunden und andere Sonderzahlungen sind im Vertrag enthalten.
  • Arbeitszeitregelungen: Der Tarifvertrag regelt Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und arbeitsrechtliche Aspekte wie den Kündigungsschutz.
  • Fortbildungsmöglichkeiten: Förderung von Fort- und Weiterbildungen, die auch zu Aufstiegsmöglichkeiten im Beruf führen können.
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Gehalt nach Erfahrung

Unterschiede zwischen tarifgebundenen und nicht-tarifgebundenen Arbeitgebern:

  • Gehalt: Tarifgebundene Arbeitgeber zahlen nach festgelegten Gehaltstabellen, während nicht-tarifgebundene Arbeitgeber die Gehälter frei verhandeln.
  • Stufensystem: Tarifverträge bieten automatische Gehaltssteigerungen nach Berufsjahren; bei nicht-tarifgebundenen Arbeitgebern gibt es keine festen Regelungen.
  • Zuschläge: Tarifgebundene Arbeitgeber zahlen geregelte Zuschläge (z. B. bis zu 100 % für Feiertagsarbeit). Bei nicht-tarifgebundenen Arbeitgebern sind solche Leistungen freiwillig.
  • Sonderzahlungen: Tarifvertraglich gesicherte Leistungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld sind bei nicht-tarifgebundenen Arbeitgebern individuell verhandelbar.
  • Arbeitszeit: Im Tarifvertrag ist die Arbeitszeit klar geregelt (meist 38,5 Stunden); bei nicht-tarifgebundenen Arbeitgebern kann sie variieren.
  • Fortbildung: Tarifgebundene Arbeitgeber berücksichtigen Fortbildungen für Höhergruppierungen, während dies bei nicht-tarifgebundenen Arbeitgebern nicht garantiert ist.
  • Altersvorsorge: Tarifgebundene Arbeitgeber bieten betriebliche Altersvorsorge; dies ist bei nicht-tarifgebundenen Arbeitgebern optional.

Allgemeine Fragen zu dem Gehalt bzw. dem Tarifvertrag von Gesundheits- und Krankenpflegern

Hier findest du einige gängige Fragen rund um den Tarifvertrag von Gesundheits- und Krankenpflegern.

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