Tarifvertrag
Auf dieser Seite findest du alle Informationen zum Tarifvertrag von Altenpfleger*innen, von den Arbeitsbedingungen, den Gehältern, die Urlaubsansprüche bis hin zu den Arbeitszeiten für Altenpfleger*innen.
Das Gehalt für Altenpfleger*innen im Tarifvertrag richtet sich nach verschiedenen Entgeltgruppen und variiert je nach Berufserfahrung, Verantwortungsbereich und Region. In einem Tarifvertrag sind die Gehälter klar festgelegt, sodass Altenpfleger*innen in tarifgebundenen Einrichtungen eine transparente und gerechte Bezahlung erhalten. Das Gehalt für Altenpfleger*innen beginnt in der Regel bei einer Entgeltgruppe 1 und steigt mit zunehmender Berufserfahrung und Qualifikation bis hin zu höheren Entgeltgruppen. Ein Berufseinsteiger verdient in der Regel etwa 2.650 bis 2.800 Euro brutto monatlich, wobei erfahrene Altenpfleger*innen mit 3.200 bis 3.500 Euro monatlich rechnen können. In spezialisierten Bereichen wie Palliativpflege oder Demenzpflege können die Gehälter noch höher ausfallen. Zusätzlich zu den Grundgehältern bieten Tarifverträge auch Zuschläge für Überstunden, Schichtarbeit und Wochenendarbeit. Diese zusätzlichen Leistungen können das monatliche Gehalt noch weiter erhöhen. Des Weiteren profitieren Altenpfleger*innen oft von Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie von einer betriebliche Altersvorsorge. Die genaue Höhe des Gehalts im Tarifvertrag hängt von der Entgeltgruppe, den Erfahrungsjahren und der Arbeitszeit ab. Die Tarifverträge bieten somit eine faire Grundlage für die Bezahlung und sichern Altenpfleger*innen gerechte Arbeitsbedingungen.
Die Tabelle zeigt die Gehälter von Altenpfleger*innen in verschiedenen Entgeltgruppen und Berufsstufen. Sie verdeutlicht, wie sich die Vergütung in den unterschiedlichen Entgeltgruppen je nach Berufserfahrung und Fachkenntnissen entwickelt. Die Tabelle umfasst die Gehälter für die P-Stufen P 16 bis P 11, wobei jede P-Stufe ein unterschiedliches Monatsgehalt anzeigt. Die Tabelle unterteilt sich in sechs Entgeltgruppen (EG 1 bis EG 6), wobei die Gehälter mit steigender Entgeltgruppe und Erfahrung zunehmen. In den höheren P-Stufen, wie P 16, erhalten Altenpfleger*innen höhere Gehälter als in den niedrigeren Entgeltgruppen wie EG 1 und EG 2. So können Berufseinsteiger in den unteren Entgeltgruppen ein Gehalt von etwa 4.174,11 € bis 4.398,42 € brutto monatlich erwarten, während erfahrene Altenpfleger*innen in den höheren Entgeltgruppen 5.114,94 € bis 5.651,24 € brutto verdienen können. Neben den monatlichen Gehältern sind auch Zusatzleistungen wie Überstundenzuschläge, Schichtarbeitspauschalen oder Sonderzahlungen im Tarifvertrag häufig enthalten, was das Einkommen zusätzlich steigern kann. Diese Tabelle dient als hilfreiches Instrument, um das Gehalt von Altenpfleger*innen in verschiedenen Berufsstufen und mit unterschiedlicher Erfahrung zu vergleichen.
Übersicht der Tariflöhne von Altenpfleger*innen (Stand 2025):
Im Tarifvertrag für Altenpfleger*innen sind die Arbeitszeiten in der Regel auf eine 40-Stunden-Woche festgelegt. Dabei werden sowohl die tägliche Arbeitszeit als auch die Wochenarbeitszeit klar definiert, um eine faire und gerechte Arbeitsbelastung zu gewährleisten. Zusätzlich zu den normalen Arbeitszeiten werden auch Regelungen für Schichtarbeit, Wochenendarbeit und Feiertagsdienste getroffen, da diese in der Altenpflege häufig erforderlich sind. Viele Einrichtungen sehen auch spezielle Zuschläge für Schichtarbeit oder den Einsatz an Wochenenden und Feiertagen vor, um den erhöhten Aufwand während dieser Zeiten auszugleichen. Tarifverträge bieten auch Flexibilität, indem sie je nach Einrichtung und Betriebsvereinbarung unterschiedliche Arbeitszeitmodelle zulassen, wie etwa Teilzeit oder Gleitzeit, die den Beschäftigten helfen können, Beruf und Privatleben besser miteinander zu vereinbaren. In vielen Fällen sind Ruhezeiten zwischen den Schichten und Pausenzeiten ebenfalls klar geregelt, um die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Altenpfleger*innen zu schützen. Der Tarifvertrag stellt sicher, dass Altenpfleger*innen in tarifgebundenen Einrichtungen unter gerechten und transparenten Bedingungen arbeiten, die sowohl ihre Arbeitszeiten als auch ihre Lebensqualität berücksichtigen.
Tarifverträge für Altenpfleger*innen gelten nicht automatisch für alle, sondern nur für jene, die in tarifgebundenen Einrichtungen arbeiten. Das bedeutet, dass Arbeitgeber, die Mitglied in einem Arbeitgeberverband sind oder sich freiwillig zur Tarifbindung verpflichtet haben, den Tarifvertrag anwenden müssen. In nicht-tarifgebundenen Einrichtungen können die Arbeitgeber ihre Gehaltsstrukturen und Arbeitsbedingungen frei festlegen, was bedeutet, dass die Tarifregelungen nicht automatisch gelten. In tarifgebundenen Einrichtungen erhalten Altenpfleger*innen also eine faire und transparente Bezahlung, die im Tarifvertrag festgelegt ist. Dieser regelt unter anderem die Gehälter, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche sowie Zuschläge für Überstunden und Schichtarbeit. Für Altenpfleger*innen, die in nicht-tarifgebundenen Einrichtungen arbeiten, können diese Bedingungen abweichen.
Unterschiede
Vorteile
Einflussfaktoren
Hier findest du einige gängige Fragen rund um den Tarifvertrag von Altenpfleger*innen.
Wir unterstützen dich mit Wissen zu verschiedensten Themen, die für Altenpfleger*innen relevant sind. Im Folgenden siehst du einen Auszug relevanter Themen, zu denen wir Informationen bereitstellen.