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Tarifvertrag

Der Tarifvertrag von Altenpfleger*innen: Ein Überblick

Auf dieser Seite findest du alle Informationen zum Tarifvertrag von Altenpfleger*innen, von den Arbeitsbedingungen, den Gehältern, die Urlaubsansprüche bis hin zu den Arbeitszeiten für Altenpfleger*innen.

  • Gehälter und Entgeltgruppen: Der Tarifvertrag regelt Gehälter basierend auf Entgeltgruppen und Berufserfahrung.
  • Arbeitszeiten: Eine 40-Stunden-Woche und Regelungen zu Schichtarbeit und Überstunden werden festgelegt.
  • Zuschläge und Zusatzleistungen: Weihnachts- und Urlaubsgeld, Schichtzulagen und Überstundenzuschläge sind häufig enthalten.
  • Urlaubsanspruch: Der Urlaubsanspruch wird im Tarifvertrag festgelegt und liegt häufig bei mindestens 28 Tagen.
  • Betriebliche Altersvorsorge: Der Tarifvertrag kann auch Regelungen zur besserer Altersvorsorge und anderen sozialen Leistungen enthalten.
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Was ist ein Tarifvertrag für Altenpfleger*innen?

Ein Tarifvertrag für Altenpfleger*innen regelt die Arbeitsbedingungen, das Gehalt und die Arbeitszeiten für Beschäftigte in der Altenpflege, die in tarifgebundenen Einrichtungen arbeiten. Dieser Vertrag wird zwischen den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften ausgehandelt und gilt für alle Mitarbeitenden, die unter diesen Vertrag fallen. Die Gehälter der Altenpfleger*innen werden im Tarifvertrag festgelegt und richten sich nach Entgeltgruppen, die abhängig von der Berufserfahrung und den übernommenen Aufgaben variieren. Neben dem Grundgehalt umfasst der Tarifvertrag oft auch Zuschläge für Überstunden, Schichtarbeit und Wochenendarbeit. Zusätzlich beinhalten viele Tarifverträge auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Zuschläge für besondere Aufgaben, wie die Arbeit in der Palliativpflege oder Demenzpflege. Ein weiterer Vorteil eines Tarifvertrages ist der festgelegte Urlaubsanspruch (meist mindestens 28 Tage) sowie Regelungen zur betriebliche Altersvorsorge. Ein Tarifvertrag sorgt für Transparenz und Sicherheit für beide Seiten, da er klare Regeln für die Arbeitsbedingungen aufstellt. Allerdings gilt der Tarifvertrag nur, wenn der Arbeitgeber Mitglied in einem Arbeitgeberverband ist oder sich zur Tarifbindung verpflichtet. In privaten Einrichtungen oder bei nicht tarifgebundenen Arbeitgebern können die Arbeitsbedingungen und das Gehalt abweichen.

Wie hoch ist das Gehalt im Tarifvertrag für Altenpfleger*innen?

Das Gehalt für Altenpfleger*innen im Tarifvertrag richtet sich nach verschiedenen Entgeltgruppen und variiert je nach Berufserfahrung, Verantwortungsbereich und Region. In einem Tarifvertrag sind die Gehälter klar festgelegt, sodass Altenpfleger*innen in tarifgebundenen Einrichtungen eine transparente und gerechte Bezahlung erhalten. Das Gehalt für Altenpfleger*innen beginnt in der Regel bei einer Entgeltgruppe 1 und steigt mit zunehmender Berufserfahrung und Qualifikation bis hin zu höheren Entgeltgruppen. Ein Berufseinsteiger verdient in der Regel etwa 2.650 bis 2.800 Euro brutto monatlich, wobei erfahrene Altenpfleger*innen mit 3.200 bis 3.500 Euro monatlich rechnen können. In spezialisierten Bereichen wie Palliativpflege oder Demenzpflege können die Gehälter noch höher ausfallen. Zusätzlich zu den Grundgehältern bieten Tarifverträge auch Zuschläge für Überstunden, Schichtarbeit und Wochenendarbeit. Diese zusätzlichen Leistungen können das monatliche Gehalt noch weiter erhöhen. Des Weiteren profitieren Altenpfleger*innen oft von Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie von einer betriebliche Altersvorsorge. Die genaue Höhe des Gehalts im Tarifvertrag hängt von der Entgeltgruppe, den Erfahrungsjahren und der Arbeitszeit ab. Die Tarifverträge bieten somit eine faire Grundlage für die Bezahlung und sichern Altenpfleger*innen gerechte Arbeitsbedingungen.

Hier ist eine Tabelle mit den Tariflöhnen von Altenpfleger*innen

Die Tabelle zeigt die Gehälter von Altenpfleger*innen in verschiedenen Entgeltgruppen und Berufsstufen. Sie verdeutlicht, wie sich die Vergütung in den unterschiedlichen Entgeltgruppen je nach Berufserfahrung und Fachkenntnissen entwickelt. Die Tabelle umfasst die Gehälter für die P-Stufen P 16 bis P 11, wobei jede P-Stufe ein unterschiedliches Monatsgehalt anzeigt. Die Tabelle unterteilt sich in sechs Entgeltgruppen (EG 1 bis EG 6), wobei die Gehälter mit steigender Entgeltgruppe und Erfahrung zunehmen. In den höheren P-Stufen, wie P 16, erhalten Altenpfleger*innen höhere Gehälter als in den niedrigeren Entgeltgruppen wie EG 1 und EG 2. So können Berufseinsteiger in den unteren Entgeltgruppen ein Gehalt von etwa 4.174,11 € bis 4.398,42 € brutto monatlich erwarten, während erfahrene Altenpfleger*innen in den höheren Entgeltgruppen 5.114,94 € bis 5.651,24 € brutto verdienen können. Neben den monatlichen Gehältern sind auch Zusatzleistungen wie Überstundenzuschläge, Schichtarbeitspauschalen oder Sonderzahlungen im Tarifvertrag häufig enthalten, was das Einkommen zusätzlich steigern kann. Diese Tabelle dient als hilfreiches Instrument, um das Gehalt von Altenpfleger*innen in verschiedenen Berufsstufen und mit unterschiedlicher Erfahrung zu vergleichen.

Übersicht der Tariflöhne von Altenpfleger*innen (Stand 2025):

altenpfleger-tarifvetrag-übersicht
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Welche Arbeitszeiten sind im Tarifvertrag für Altenpfleger*innen festgelegt?

Im Tarifvertrag für Altenpfleger*innen sind die Arbeitszeiten in der Regel auf eine 40-Stunden-Woche festgelegt. Dabei werden sowohl die tägliche Arbeitszeit als auch die Wochenarbeitszeit klar definiert, um eine faire und gerechte Arbeitsbelastung zu gewährleisten. Zusätzlich zu den normalen Arbeitszeiten werden auch Regelungen für Schichtarbeit, Wochenendarbeit und Feiertagsdienste getroffen, da diese in der Altenpflege häufig erforderlich sind. Viele Einrichtungen sehen auch spezielle Zuschläge für Schichtarbeit oder den Einsatz an Wochenenden und Feiertagen vor, um den erhöhten Aufwand während dieser Zeiten auszugleichen. Tarifverträge bieten auch Flexibilität, indem sie je nach Einrichtung und Betriebsvereinbarung unterschiedliche Arbeitszeitmodelle zulassen, wie etwa Teilzeit oder Gleitzeit, die den Beschäftigten helfen können, Beruf und Privatleben besser miteinander zu vereinbaren. In vielen Fällen sind Ruhezeiten zwischen den Schichten und Pausenzeiten ebenfalls klar geregelt, um die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Altenpfleger*innen zu schützen. Der Tarifvertrag stellt sicher, dass Altenpfleger*innen in tarifgebundenen Einrichtungen unter gerechten und transparenten Bedingungen arbeiten, die sowohl ihre Arbeitszeiten als auch ihre Lebensqualität berücksichtigen.

Gelten Tarifverträge für alle Altenpfleger*innen?

Tarifverträge für Altenpfleger*innen gelten nicht automatisch für alle, sondern nur für jene, die in tarifgebundenen Einrichtungen arbeiten. Das bedeutet, dass Arbeitgeber, die Mitglied in einem Arbeitgeberverband sind oder sich freiwillig zur Tarifbindung verpflichtet haben, den Tarifvertrag anwenden müssen. In nicht-tarifgebundenen Einrichtungen können die Arbeitgeber ihre Gehaltsstrukturen und Arbeitsbedingungen frei festlegen, was bedeutet, dass die Tarifregelungen nicht automatisch gelten. In tarifgebundenen Einrichtungen erhalten Altenpfleger*innen also eine faire und transparente Bezahlung, die im Tarifvertrag festgelegt ist. Dieser regelt unter anderem die Gehälter, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche sowie Zuschläge für Überstunden und Schichtarbeit. Für Altenpfleger*innen, die in nicht-tarifgebundenen Einrichtungen arbeiten, können diese Bedingungen abweichen.

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Unterschiede

Unterschiede zwischen tarifgebundenen und nicht-tarifgebundenen Arbeitgebern:

  • Gehalt: Tarifgebundene Arbeitgeber zahlen meist höhere Gehälter. Nicht-tarifgebundene Arbeitgeber sind flexibler, bieten aber oft weniger.
  • Arbeitszeiten: Tarifgebundene Arbeitgeber regeln Arbeitszeiten und Überstunden klar. Nicht-tarifgebundene Arbeitgeber haben mehr Freiheiten.
  • Zusatzleistungen: Tarifgebundene Arbeitgeber bieten oft Zusatzleistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Diese gibt es bei nicht-tarifgebundenen Arbeitgebern weniger.
  • Sicherheit und Transparenz: Tarifgebundene Arbeitgeber bieten mehr Sicherheit und Klarheit. Nicht-tarifgebundene Arbeitgeber sind flexibler, aber weniger planbar.
  • Urlaubsanspruch: Der Urlaubsanspruch ist bei tarifgebundenen Arbeitgebern oft höher. Nicht-tarifgebundene Arbeitgeber gewähren meist nur den Mindesturlaub.

Vorteile

Diese Vorteile bietet der Tarifvertrag:

  • Höhere Gehälter: Tarifgebundene Altenpfleger*innen erhalten oft höhere Gehälter als in nicht-tarifgebundenen Einrichtungen, da die Gehaltsstrukturen im Tarifvertrag festgelegt sind.
  • Zusatzleistungen: Tarifverträge beinhalten oft Zusatzleistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Zuschläge für Überstunden und Schichtarbeit.
  • Klare Arbeitszeitregelungen: Der Tarifvertrag legt transparente Arbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten fest, die für alle Mitarbeiter gelten.
  • Sicherheit und Transparenz: Mit einem Tarifvertrag haben Altenpfleger*innen eine klare und sichere Grundlage für ihre Arbeitsbedingungen, was die Arbeitsbeziehungen transparent und gerecht macht.
  • Betriebliche Altersvorsorge: Viele Tarifverträge beinhalten auch Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge, die den Ruhestand absichern und für eine zusätzliche finanzielle Sicherheit sorgen.
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Einflussfaktoren

Diese Faktoren beeinflussen den Tarifvertrag:

  • Entgeltgruppe: Die Entgeltgruppe richtet sich nach Berufserfahrung, Qualifikation und Verantwortung und beeinflusst die Höhe des Gehalts.
  • Region: In wirtschaftlich stärkeren Regionen sind die Gehälter tendenziell höher als in ländlicheren Gebieten oder weniger entwickelten Regionen.
  • Zusatzleistungen: Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Schichtzulagen und Überstundenzuschläge sind oft Bestandteil des Tarifvertrags und können das Gesamtgehalt erhöhen.
  • Arbeitgeber: Tarifverträge gelten nur für tarifgebundene Arbeitgeber, die entweder einem Arbeitgeberverband angehören oder sich zur Tarifbindung verpflichten.
  • Weiterbildung und Spezialisierungen: Mit weiterführenden Qualifikationen und Spezialisierungen (z. B. in Palliativpflege) steigen die Chancen auf eine höhere Entgeltgruppe und damit ein höheres Gehalt.

Allgemeine Fragen zu dem Tarifvertrag von Altenpfleger*innen

Hier findest du einige gängige Fragen rund um den Tarifvertrag von Altenpfleger*innen.

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