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Dienstplan

Der Dienstplan in der Altenpflege

Ein Leitfaden mit allen wichtigen Informationen zu dem Dienstplan von Altenpfleger*innen

Erfahre alles über den Dienstplan als Altenpfleger*in. Informieren Sie sich über Abkürzungen, wichtige Informationen und Tipps wie Sie als Altenpfleger*in erfolgreich sein können.

  • Der Dienstplan wird wöchentlich oder monatlich erstellt, abhängig von der Einrichtung.
  • Wochenend- und Feiertagsarbeit ist häufig erforderlich und wird in der Regel mit Zuschlägen vergütet.
  • Die Arbeitszeiten können je nach Einrichtung und Bedarf auch flexibel angepasst werden.
  • Altenpfleger*innen arbeiten häufig in Schichtmodellen (Früh-, Spät-, Nachtschicht).
  • Über Überstunden oder Änderungen des Dienstplans sollte frühzeitig gesprochen und geplant werden.
Dienstplan

Wie wird der Dienstplan für Altenpfleger*innen erstellt?

Der Dienstplan für Altenpfleger*innen wird in der Regel wöchentlich oder monatlich erstellt, je nach den Bedürfnissen der Einrichtung und der Anzahl der Mitarbeiter*innen. Ziel ist es, eine ausgewogene und gerechte Verteilung der Arbeitszeiten sicherzustellen, wobei sowohl die Anforderungen der Pflegeeinrichtung als auch die Wünsche der Altenpfleger*innen berücksichtigt werden. Die Planung umfasst meist Frühschichten, Spätschichten und Nachtschichten sowie Wochenend- und Feiertagsdienste. Bei Teilzeitkräften kann die Arbeitszeit individuell angepasst werden, um eine höhere Flexibilität zu bieten. Es ist auch üblich, dass kurzfristige Änderungen des Dienstplans, etwa aufgrund von Krankheitsfällen oder Ausfällen, vorgenommen werden. In solchen Fällen wird versucht, Vertretungen zu organisieren oder bestehende Schichten so anzupassen, dass eine kontinuierliche Pflege gewährleistet bleibt. Die Einrichtungsleitung oder die Pflegedienstleitung sind für die Erstellung und Anpassung des Dienstplans verantwortlich. Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, sollten Altenpfleger*innen frühzeitig ihre Präferenzen bezüglich ihrer Arbeitszeiten äußern, soweit dies möglich ist.

Wie viele Stunden arbeiten Altenpfleger*innen pro Woche?

In der Altenpflege arbeiten Altenpfleger*innen in der Regel 40 Stunden pro Woche, was der Standardarbeitszeit in vielen Vollzeitstellen entspricht. Diese Arbeitszeit kann jedoch auch in Teilzeit angepasst werden, um mehr Flexibilität zu bieten. Die Arbeitsstunden können je nach Bedarf und Einrichtung auch in unterschiedlichen Schichtmodellen wie Frühschichten, Spätschichten und Nachtschichten aufgeteilt werden. Besonders in Pflegeeinrichtungen oder ambulanten Diensten, die rund um die Uhr geöffnet sind, können auch Wochenend- und Feiertagsdienste erforderlich sein. Die genaue Verteilung der Stunden hängt vom Dienstplan und den individuellen Bedürfnissen der Einrichtung sowie der Pflegebedürftigen ab.

Wie flexibel sind die Arbeitszeiten?

Die Arbeitszeiten in der Altenpflege sind in vielen Einrichtungen flexibel, besonders bei Teilzeitstellen oder wenn es um Anpassungen des Dienstplans geht. Das bedeutet, dass Altenpfleger*innen in gewissem Maße mitbestimmen können, wie ihre Arbeitszeiten gestaltet werden, je nach den Bedürfnissen der Einrichtung und ihrer eigenen Verfügbarkeit. In größeren Einrichtungen oder bei ambulanten Pflegediensten kann es mehr Flexibilität geben, um auf veränderte Patientenbedürfnisse oder persönliche Wünsche einzugehen. So kann beispielsweise eine Schicht oder ein Dienst an einem bestimmten Tag verschoben oder ausgetauscht werden. Allerdings gibt es auch bestimmte Kernzeiten, an denen Pflegekräfte arbeiten müssen, wie Nachtschichten, Wochenenden und Feiertage, da die Betreuung der Pflegebedürftigen rund um die Uhr gewährleistet sein muss. Daher ist die Flexibilität oft mit den Schichtdiensten und den personalbedingten Anforderungen der Pflegeeinrichtung verbunden.

Schichtmodelle

Schichtmodelle

Das sind die Schichtmodelle in der Altenpflege:

  • Frühschicht: In der Regel von 6:00 Uhr bis 14:00 Uhr, um Patienten morgens bei der Hygiene und anderen morgendlichen Aktivitäten zu unterstützen.
  • Spätschicht: Meist von 14:00 Uhr bis 22:00 Uhr, häufig für Aufgaben wie Medikamentengabe, Abendpflege und die Unterstützung der Patienten beim Abendessen.
  • Nachtschicht: Oft von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr, mit weniger aktiven Pflegeaufgaben, aber einer hohen Verantwortung für die Überwachung der Patienten während der Nacht.
  • Doppelschicht: Eine Kombination aus Früh- und Spätschicht, bei der eine Person 12 Stunden arbeitet, oft bei besonders hohem Personalbedarf.
  • Wochenend- und Feiertagsdienste: Pflegekräfte arbeiten an Wochenenden und Feiertagen, was zusätzliche Zuschläge für diese Zeiten bedeutet.

Inhalt

So sieht der Dienstplan in der Altenpflege aus:

  • Wöchentliche Planung: Der Dienstplan in der Altenpflege wird in der Regel wöchentlich oder monatlich erstellt und berücksichtigt die Bedürfnisse der Einrichtung sowie die Wünsche der Mitarbeiter.
  • Schichtmodelle: Übliche Schichtmodelle sind Frühschicht, Spätschicht, Nachtschicht und Doppelschichten, abhängig von den Arbeitszeiten der Einrichtung.
  • Wochenend- und Feiertagsdienste: Altenpfleger*innen müssen häufig auch an Wochenenden und Feiertagen arbeiten, was durch zusätzliche Zuschläge vergütet wird.
  • Flexibilität: Der Dienstplan kann oft flexibel angepasst werden, um auf kranke Mitarbeiterinnen oder Personalengpässe zu reagieren.
  • Arbeitszeitregelungen: In der Altenpflege sind 40-Stunden-Woche und Teilzeitmodelle üblich, wobei auch Überstunden anfallen können.
Heilerziehungspfleger-schulen
heilerziehungspfleger-abschluss

Abkürzungen

Diese Abkürzungen musst du für den Dienstplan wissen:

  • FS: Frühschicht – Schicht, die in der Regel von 6:00 Uhr bis 14:00 Uhr dauert.
  • SS: Spätschicht – Schicht, die häufig von 14:00 Uhr bis 22:00 Uhr geht.
  • NS: Nachtschicht – Schicht von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr, in der Pflegeeinrichtungen rund um die Uhr betreut werden müssen.
  • ÜS: Überstunden – Stunden, die über die reguläre Arbeitszeit hinaus geleistet werden müssen.
  • WE: Wochenenddienst – Schicht, die am Wochenende (Samstag oder Sonntag) gearbeitet wird.
  • FT: Feiertagsdienst – Arbeit an einem Feiertag, häufig mit Zuschlägen vergütet.
  • TZ: Teilzeit – Arbeitszeitmodell, bei dem weniger als die regulären 40 Stunden pro Woche gearbeitet wird.
  • VZ: Vollzeit – Arbeitszeitmodell mit 40 Stunden pro Woche.
  • KA: Krankheitsvertretung – Ersatz für einen Mitarbeiter, der krankheitsbedingt nicht arbeiten kann.

Allgemeine Fragen zu dem Dienstplan von Altenpfleger*innen

Hier findest du einige gängige Fragen rund um den Dienstplan als Altenpfleger*in.

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