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Minijob

Minijobs als Pflegefachkraft: Der große Überblick

Lerne die Perspektiven und Möglichkeiten von Pflegefachkräften in Minijobs kennen

Auf dieser Seite findest du alle wichtigen Infos zum Minijob als Pflegefachkraft – von den Aufgaben bis zu den Perspektiven und den Voraussetzungen.

  • Minijobs als Pflegefachkraft bieten flexible Arbeitszeiten und passen sich gut an persönliche Verpflichtungen an.
  • Der monatliche Verdienst darf 520 € nicht überschreiten, um als Minijob eingestuft zu werden.
  • Einsatzmöglichkeiten bestehen in der ambulanten Pflege, in Pflegeheimen oder bei stundenweiser Betreuung zu Hause.
  • Eine abgeschlossene Ausbildung als Pflegefachkraft ist meist Voraussetzung.
  • Minijobber haben Anspruch auf Urlaub, Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Feiertagen sowie arbeitsrechtlichen Schutz.
  • Minijobs eignen sich, um Berufserfahrung zu sammeln oder neben einer Haupttätigkeit tätig zu bleiben.
MFA

Was macht eine Pflegefachkräfte in einem Minijob?

Pflegefachkräfte übernehmen in einem Minijob dieselben Kernaufgaben wie in Vollzeit- oder Teilzeitpositionen, jedoch mit reduziertem Stundenumfang. Zu den typischen Tätigkeiten gehören die Unterstützung von Patienten bei der Körperpflege, Mobilisation und Nahrungsaufnahme, die Durchführung von Wundversorgungen und die Verabreichung von Medikamenten. Zusätzlich können Aufgaben wie die Pflegedokumentation, die Überwachung von Vitalzeichen und die Einhaltung von Hygienevorschriften zum Arbeitsalltag gehören. Ein Minijob als Pflegefachkraft bietet die Möglichkeit, flexibel zu arbeiten, sei es als Wiedereinstieg in den Beruf, zur Vereinbarkeit mit familiären Verpflichtungen oder als Ergänzung zu einer Hauptbeschäftigung. Besonders in Pflegeheimen, bei ambulanten Pflegediensten oder während Spitzenzeiten ist die Unterstützung durch eine Pflegefachkraft im Minijob von großer Bedeutung, um eine optimale Versorgung sicherzustellen. Voraussetzung ist in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung zur Pflegefachkraft, ergänzt durch Erfahrung in der praktischen Pflege und idealerweise Kenntnisse in der Pflegedokumentation. Ein Minijob bietet somit eine ideale Kombination aus beruflicher Tätigkeit und individueller Flexibilität.

Wie viel verdient eine Pflegefachkraft im Minijob?

Die Vergütung einer Pflegefachkraft im Minijob variiert je nach Region, Erfahrung und Einsatzbereich. Der Stundenlohn liegt in der Regel zwischen 14 und 20 Euro. In Regionen mit hohem Fachkräftemangel oder in spezialisierten Pflegeeinrichtungen kann die Bezahlung auch höher ausfallen. Für Minijobs gilt die gesetzliche 520-Euro-Grenze, wodurch Pflegefachkräfte durchschnittlich 25 bis 35 Stunden pro Monat arbeiten können. Neben dem Stundenlohn können zusätzliche Leistungen wie Zuschläge für Wochenendarbeit, Fahrtkostenzuschüsse oder flexible Arbeitszeiten den Minijob attraktiver machen. Bei Gehaltsverhandlungen sind Berufserfahrung und Weiterbildungen, etwa in Wundversorgung oder Medikamentenmanagement, wertvolle Argumente. Arbeitgeber schätzen Pflegefachkräfte, die eigenständig arbeiten und empathisch im Umgang mit Patienten sind. Eine transparente Gehaltsstruktur und mögliche Zusatzvergütungen fördern eine gute und langfristige Zusammenarbeit.

Benötige ich spezielle Qualifikationen für den Minijob als Pflegefachkraft?

Für einen Minijob als Pflegefachkraft sind bestimmte Qualifikationen erforderlich. Grundvoraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung zur Pflegefachkraft, die fundierte Kenntnisse in Pflege, Betreuung und medizinischen Maßnahmen vermittelt. Berufserfahrung wird häufig bevorzugt, da sie eine eigenständige und sichere Arbeitsweise gewährleistet. Zusätzliche Qualifikationen wie Weiterbildungen in Wundversorgung, Medikamentenmanagement oder Hygienestandards können die Chancen auf einen Minijob erhöhen. Arbeitgeber schätzen außerdem Flexibilität, besonders in Stoßzeiten, sowie ein empathisches und serviceorientiertes Auftreten. Kenntnisse in digitaler Pflegedokumentation oder spezifischen Pflegeprogrammen sind je nach Einrichtung ebenfalls von Vorteil. Für Bewerber ohne langjährige Erfahrung, etwa Berufseinsteiger, kann praktische Erfahrung durch ein Praktikum oder ehrenamtliche Tätigkeiten ein Pluspunkt sein. In einer Bewerbung sollten diese Qualifikationen und Stärken klar hervorgehoben werden, um das Interesse potenzieller Arbeitgeber zu wecken.

Kann ich einen Pflegefachkraft-Minijob neben meiner Haupttätigkeit machen?

Ein Minijob als Pflegefachkraft kann gut neben einer Haupttätigkeit ausgeübt werden, sofern die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Wichtig ist, dass die monatliche Verdienstgrenze von 520 Euro nicht überschritten wird, um Sozialversicherungspflichten zu vermeiden. Zudem darf die Arbeitszeit im Minijob zusammen mit der Haupttätigkeit die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden und die gesetzlichen Ruhezeiten nicht verletzen. Auch die Zustimmung des Hauptarbeitgebers ist erforderlich, falls im Arbeitsvertrag eine Regelung zur Nebentätigkeit enthalten ist. Eine offene Kommunikation hilft, mögliche Interessenskonflikte zu vermeiden. Der Minijob bietet Vorteile wie zusätzliches Einkommen oder die Möglichkeit, Berufserfahrung in einem anderen Pflegebereich zu sammeln. Allerdings ist es wichtig, die Arbeitszeiten des Minijobs mit der Haupttätigkeit gut zu koordinieren, um eine Überlastung zu verhindern. Ein gutes Zeitmanagement ist dabei entscheidend.

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Vorteile

Das sind die Vorteile eines Pflegefachkraft-Minijobs:

  • Flexible Arbeitszeiten: Ideal zur Vereinbarkeit von Familie, Studium oder Haupttätigkeit.
  • Zusätzlicher Verdienst: Möglichkeit, nebenbei Einkommen bis 520 € monatlich zu generieren.
  • Wiedereinstieg: Ideal für Pflegekräfte, die nach einer Pause wieder in den Beruf einsteigen möchten.
  • Vielfältige Einsatzbereiche: Minijobs in ambulanten Diensten, Pflegeheimen oder privaten Haushalten möglich.
  • Erhalt von Berufserfahrung: Praktische Tätigkeit, um im Berufsfeld aktiv zu bleiben oder neue Erfahrungen zu sammeln.
  • Attraktive Vergütung: Stundenlohn meist im Bereich von 14–20€ pro Stunde.
  • Netzwerkerweiterung: Kontakte zu Kollegen und neuen Arbeitsbereichen knüpfen.

Rechtliche Hinweise

Diese rechtlichen Hinweise bei Pflegefachkräfte-Minijobs gibt es:

  • Verdienstgrenze: Maximal 520 € monatlich, um als Minijob zu gelten.
  • Sozialversicherung: Sozialversicherungsfrei, mit Ausnahme der Rentenversicherung (Befreiung möglich).
  • Urlaubsanspruch: Gleiche Ansprüche wie bei Vollzeitbeschäftigten, anteilig nach Arbeitszeit.
  • Entgeltfortzahlung: Anspruch bei Krankheit und an Feiertagen.
  • Höchstarbeitszeit: Maximal 48 Stunden/Woche (inkl. Haupttätigkeit), Einhaltung der Ruhezeiten erforderlich.
  • Vertragsregelungen: Arbeitsvertrag sollte Rechte und Pflichten klar definieren.
  • Kombination mit Haupttätigkeit: Erlaubt, sofern keine Interessenskonflikte entstehen und Arbeitgeber zustimmt.
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Entwicklung

Perspektiven und Arbeitsmarkt für Pflegefachkräfte:

Der Arbeitsmarkt für Pflegefachkräfte ist ebenfalls äußerst dynamisch, da der Bedarf an qualifiziertem Personal im Gesundheitswesen stetig wächst. Der anhaltende Fachkräftemangel sorgt dafür, dass die Berufsaussichten für gut ausgebildete Pflegefachkräfte ausgezeichnet sind.

Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste suchen dringend nach qualifizierten Pflegefachkräften. Dies führt zu attraktiven Einstiegsgehältern sowie zusätzlichen Vorteilen wie flexiblen Arbeitszeiten, Weiterbildungsangeboten oder Zuschlägen für besondere Tätigkeiten.

Auch in Zukunft wird die Nachfrage nach Pflegefachkräften hoch bleiben, da die pflegerische Versorgung eine zentrale Rolle in einer alternden Gesellschaft spielt. Der steigende Pflegebedarf, bedingt durch demografische Veränderungen, macht diesen Beruf weiterhin unverzichtbar.

Allgemeine Fragen zum Minijob einer Pflegefachkraft

Hier findest du einige gängige Fragen rund um den Minijob einer Pflegefachkraft.

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